Geheime Urteile und Beschlüsse beim Sozialgericht Berlin

Gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind die der Senatsverwaltung unterstellten Gerichte verpflichtet, alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15).

Die Veröffentlichung von Urteilen soll also nicht Sache der richterlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, sondern Sache der Gerichtsverwaltung sein.

Tatsächlich jedoch werden zumindest vom Sozialgericht Berlin nur sehr wenige ausgewählte Urteile und Beschlüsse veröffentlicht.

Insoweit wird die Senatsverwaltung für Justiz gebeten, Auskunft zu erteilen, aufgrund welcher Anweisungen/Verordnungen/Rechtsgrundlagen die Gerichtsverwaltung die Veröffentlichung der überwiegenden Anzahl von Urteilen und Beschlüssen zurückhält.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheime Urteile und Beschlüsse beim Sozialgericht Berlin [#184490]
Datum
13. April 2020 16:19
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gem. GG Art. 3 Abs. l, GG Art. 5 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 und 3, GG Art. 92, UrhG § 5, AO § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, DRiG § 4 Abs. 2 Nr. 1, DRiG § 42, EGGVG § 4 sind die der Senatsverwaltung unterstellten Gerichte verpflichtet, alle öffentlichen Urteile der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. (BVerwG, Urteil vom 26.02.1997 Az.: 6 C 3.96; GRUR 1992, 53, 54; Bundesgerichtshof IV AR (VZ) 2/16; BVerfG Beschl. v. 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15). Die Veröffentlichung von Urteilen soll also nicht Sache der richterlichen Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit, sondern Sache der Gerichtsverwaltung sein. Tatsächlich jedoch werden zumindest vom Sozialgericht Berlin nur sehr wenige ausgewählte Urteile und Beschlüsse veröffentlicht. Insoweit wird die Senatsverwaltung für Justiz gebeten, Auskunft zu erteilen, aufgrund welcher Anweisungen/Verordnungen/Rechtsgrundlagen die Gerichtsverwaltung die Veröffentlichung der überwiegenden Anzahl von Urteilen und Beschlüssen zurückhält.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184490
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geheime Urteile und Beschlüsse beim Sozialgericht Berlin“ [#184490] [#184490]
Datum
11. Oktober 2020 08:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/184490/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht übergangen, weil im Rechtsstaat, anders als in einer Diktatur, ein Anspruch auf Transparenz bei behördlichem Handeln, sowie Auskunft und Information besteht (bzw. bestehen sollte! ). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 184490.pdf Anfragenr: 184490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184490/
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Kenntnisnahme der Anlagen. Mit fre…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2020
Datum
29. Oktober 2020 14:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Kenntnisnahme der Anlagen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2020 [#184490] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit, dass Sie die Anfrag…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2020 [#184490]
Datum
2. November 2020 07:53
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie teilen mit, dass Sie die Anfrage zur Stellungnahme an den Präsidenten des Sozialgerichts Berlin weitergeleitet haben. Die öffentliche Stellungnahme des Präsidenten können Sie hier einsehen: https://ogy.de/xc5b (https://fragdenstaat.de/a/184488). Das Bundesministerium der Justiz (Az.: Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 1138/2019) verweist "auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Gerichte sämtlicher Gerichtszweige, dass grundsätzlich eine Rechtspflicht zur Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen – auch der Instanzgerichte – existiert." Das Justizministerium des Landes Brandenburg (Az.: (I.3) 3133-I.047/20) verweist beispielsweise darauf: "Die Publikation beschränkt sich nicht auf Entscheidungen, die nach Ansicht des betreffenden Gerichts veröffentlichungswürdig sind, zumal entsprechende Anfragen aus der Öffentlichkeit regelmäßig ein entsprechendes Interesse belegen (so BGH, Beschluss vom 5. April 2017 –IV AR (VZ) 2/16 –juris, Rn. 16 mwN). Tatsächlich hat das Sozialgericht Berlin bisher mehr als 99,6% seiner Entscheidungen nicht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184490/

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Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
AW: Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2020 [#184490] Sehr geehrteAntragsteller/in die Anlagen übersende ich mit der B…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 11. Oktober 2020 [#184490]
Datum
5. November 2020 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Anlagen übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen