Geheimhaltungsgrund Protokolle und Maßnahmenlisten Schulwegepläne
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Grund/die Rechtsgrundlage für die Geheimhaltung/nicht Öffentlichkeit der Protokolle und Maßnahmenlisten zugehörig zu den Schulwegeplänen im Förderprogramm „Besser zur Schule“
Hintergrund:
Ich habe bei der Stadt Darmstadt folgendes angefragt:
- alle fertigen Schulwegepläne für Schulen im Darmstädter Stadtgebiet
- Protokolle der Begehungen zu den fertigen Wegeplänen
- Soweit separiert, Listen der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Schulwegepläne
- Stand der Umsetzung der Maßnahmen zur Umsetzung der Schulwegepläne
Diese Antwortete mir: "Die Protokolle zu den Begehungen sowie Listen zu möglichen Umsetzungsmaßnahmen werden je Schule in einem Bericht zusammen gefasst. Diese Berichte, deren Endergebnis die Schulwegepläne sind, werden im Rahmen des hessischen Förderprogramms "Besser zur Schule" erstellt und sind nicht öffentlich. Sie dienen der Schule und der Kommune als Handlungsanweisung."
Für die nicht Öffentlichkeit der Protokolle/Maßnahmenlisten gibt es sicherlich einen guten Grund oder zumindest eine Rechtsgrundlage. Diese würde mich sehr interessieren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum30. April 2022
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4. Juni 2022
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