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Geheimsache KEF Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

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  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheimsache KEF Statut [#29117]
Datum
23. April 2018 08:29
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Abgeordnetenhaus von Berlin Leiter Referat Öffentlichkeitsarbeit René Rögner-Francke Niederkirchnerstraße 5 10111 …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 23. 4. 2018 zum Thema: Geheimsache KEF Statut
Datum
22. Mai 2018 18:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Abgeordnetenhaus von Berlin Leiter Referat Öffentlichkeitsarbeit René Rögner-Francke Niederkirchnerstraße 5 10111 Berlin Tel.: 030-2325 1060 Fax: 030-2325 2068 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrtAntragsteller/in Bezug nehmen auf Ihre Anfrage zum o. g. Thema möchte ich Ihnen mitteilen, dass für diese Angelegenheit die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters von Berlin zuständig ist, da es sich um einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz handelt. Sie haben zwar in Ihrer Anfrage einerseits den Hinweis gegeben, bei Nichtzuständigkeit unseres Hauses die Anfrage an die zuständige Stelle weiterzuleiten, andererseits aber der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen. Daher möchte ich Sie bitten, sich unmittelbar an die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeisters mit Ihrer Anfrage zu wenden. Die E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
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