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Geheimsache KEF Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Bremische Bürgerschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheimsache KEF Statut [#29119]
Datum
23. April 2018 08:31
An
Bremische Bürgerschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bremische Bürgerschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bremische Bürgerschaft hat Ihren Antrag vom 23.04.2018 zuständigkeitshalber an …
Von
Bremische Bürgerschaft
Betreff
AW: Geheimsache KEF Statut [#29119]
Datum
8. Mai 2018 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Bremische Bürgerschaft hat Ihren Antrag vom 23.04.2018 zuständigkeitshalber an die Senatskanzlei weitergeleitet. Um Ihren Antrag beantworten zu können, benötige ich eine zustellungsfähige Adresse. Ich bitte Sie daher um Mitteilung Ihrer Anschrift sowie um den Nachweis Ihrer Identität gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 BremIFG. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. zustellungsfähige Adresse - die Mail-A…
An Bremische Bürgerschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Geheimsache KEF Statut [#29119]
Datum
8. Mai 2018 14:03
An
Bremische Bürgerschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. zustellungsfähige Adresse - die Mail-Adresse kennen Sie. 2. Wofür brauchen Sie den Nachweis meiner Identität? Die angefragten Dokumente sind in § 6 (4) RFinStV genannt, somit müssen schon länger von Amtswegen veröffentlicht werden. Aus welchem Grund ist es bis jetzt nicht passiert? Forderungen Ihrerseits (Adresse, Nachweis der Identität) betrachte ich als Zeitverschwendung. Zu meinem Nachteil. Sie schreiben außerdem: "die Bremische Bürgerschaft hat Ihren Antrag vom 23.04.2018 zuständigkeitshalber an die Senatskanzlei weitergeleitet." Mein Antrag ist an Bremische Bürgerschaft gerichtet und zielt auf Informationen, die bei Bremischen Bürgerschaft vorhanden sind. Zu Ihrer Information: dem RFinStV wurde zugestimmt. Somit müssen Dokumente, die in RFinStV genannt wurden, bei Bremischen Bürgerschaft vorliegen. Vielen Dank. Ich erwarte von Ihnen angefragte Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bremische Bürgerschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren Antrag zu bearbeiten, bedarf es der Mitteilung einer zustellungsfähigen Ansc…
Von
Bremische Bürgerschaft
Betreff
AW: AW: Geheimsache KEF Statut [#29119]
Datum
8. Mai 2018 15:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren Antrag zu bearbeiten, bedarf es der Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift. Dies ist erforderlich, um gegebenenfalls Bescheide in diesem Verfahren zustellen zu können. Da im Falle eines positiv beschiedenen Auskunftsersuchens auch nach § 10 Abs. 1 BremIFG Gebühren erhoben werden müssen, ist auch der Nachweis Ihrer Identität als Antragssteller erforderlich, damit nicht Bürger auf Gebühren in Anspruch genommen werden, die kein Auskunftsersuchen gestellt haben. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.