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Geheimsache KEF Statut
Anfrage an:
Behörde für Kultur und Medien
RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF
"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."
Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Anfrage abgelehnt
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Datum26. April 2018
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29. Mai 2018
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