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Geheimsache KEF Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. April 2018
  • Frist
    29. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich m…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheimsache KEF Statut [#29240]
Datum
26. April 2018 12:53
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte<Information-entfernt> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Kultur und Medien
Ihre Nachricht vom 26.04.2018 - #29240 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 20…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
Ihre Nachricht vom 26.04.2018 - #29240
Datum
7. Mai 2018 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. April 2018 mit der Sie um die Übersendung einer Kopie des Statutes der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEK) sowie den zugrundeliegenden Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bitten. Die gewünschten Unterlagen können leider nicht übersandt werden, da die Vertraulichkeit zu den Ländern innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz nicht unerheblich beeinträchtigt wäre. Es greift der Versagungsgrund des Schutzes öffentlicher Belange gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Sollten Sie die Übersendung eines förmlichen Bescheides wünschen, möchten wir Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 26.04.2018 - #29240 [#29240] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre…
An Behörde für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 26.04.2018 - #29240 [#29240]
Datum
7. Mai 2018 12:23
An
Behörde für Kultur und Medien
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte teilen Sie mir die Geheimhaltungsstufe der gewünschten Unterlagen mit. Außerdem brauche ich die Gesamtliste solcher Dokumente mit Geheimhaltungsstufe im Rundfunkrecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Kultur und Medien
AW: Ihre Nachricht vom 26.04.2018 - #29240 [#29240] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre per E-Mail ü…
Von
Behörde für Kultur und Medien
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 26.04.2018 - #29240 [#29240]
Datum
14. Mai 2018 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre per E-Mail übersandte Nachfrage vom 7. Mai 2018. Diesbezüglich möchte ich nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass nicht der Versagungsgrund des § 6 Abs. 2 Nr. 2 HmbTG (Schutz von Verschlusssachen), sondern § 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG (Schutz der Länderbeziehungen) einer Übersendung der Unterlagen entgegensteht. Dieser materielle Geheimschutz ist unabhängig von einer formalen Kategorisierung. Eine Gesamtliste von Dokumenten mit Geheimhaltungsstufen im Rundfunkrecht ist in unseren Akten nicht vorhanden; es besteht auch kein Anspruch auf Erstellung einer entsprechenden Liste. Sollten Sie die Übersendung eines förmlichen Bescheides wünschen, möchten wir Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.