Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Geheimsache KEF Statut

RFinStV
§ 6 Finanzierung und Organisation der KEF

"(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle."

Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. April 2018
  • Frist
    22. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: R…
An Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geheimsache KEF Statut [#29092]
Datum
22. April 2018 13:05
An
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
RFinStV § 6 Finanzierung und Organisation der KEF "(4) Die näheren Einzelheiten der Finanzierung und der organisatorischen Anbindung der KEF legen die Ministerpräsidenten in einem Statut durch Beschluß fest. Das Statut regelt auch die fachliche und haushaltsmäßige Unabhängigkeit der Geschäftsstelle." Bitte schicken Sie mir Kopie des Beschlusses der Ministerpräsidenten und die Kopie des Statuts.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Ihre Anfrage #29092 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail vom 23. April d.J. um Informationen und Mate…
Von
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Betreff
Ihre Anfrage #29092
Datum
27. April 2018 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten mit E-Mail vom 23. April d.J. um Informationen und Material zur KEF. Der Landtagsverwaltung liegen diese Materialien nicht vor. Die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit liegt bei der Landesregierung, an die Sie sich ebenfalls mit E-Mail vom 23. April 2018 gewandt haben. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.04.2018. Da mit Ihrer Anfrage eine umfängliche …
Von
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Geheimsache KEF Statut [#29092]
Datum
28. Mai 2018 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.04.2018. Da mit Ihrer Anfrage eine umfängliche Prüfung einherging, komme ich leider erst heute dazu, Ihnen zu antworten. Hierfür bitte ich um Verständnis und um Entschuldigung für die Verzögerung. Ich muss Ihnen hiermit mitteilen, dass Ihrem Antrag auf Informationszugang nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) nicht stattgegeben werden kann. Der Antrag ist im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IZG-SH und ferner § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 IZG-SH abzulehnen, da die Bekanntgabe der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit zum Bund und zu den Ländern innerhalb der Ministerpräsidentenkonferenz hätte. Bei den von Ihnen angeforderten Informationen handelt es sich um Beschlüsse der Ministerpräsidenten der Länder, welche von den Ländern vertraulich behandelt werden müssen. Eine Abweichung davon durch ein einzelnes Land würde die Zusammenarbeit und das Vertrauen der Länder untereinander beeinträchtigen. Eine Veröffentlichung und Weitergabe der Informationen ist demnach nicht möglich. Ferner liegt der Staatskanzlei Schleswig-Holstein nicht das Einverständnis der anderen fünfzehn Länder vor, die Beschlüsse der Ministerpräsidenten zu veröffentlichen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.