Geheimschutzabkommen mit Australien

Das Geheimschutzabkommen mit Australien, wie berichtet in https://<< Adresse entfernt >>/2014/aussagegenehmigung-wir-veroeffentlichen-die-liste-an-sachen-die-bnd-mitarbeiter-dem-parlament-nicht-sagen-duerfen/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Oktober 2014
  • Frist
    4. November 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Geheimschutz…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Geheimschutzabkommen mit Australien [#7667]
Datum
2. Oktober 2014 15:13
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Geheimschutzabkommen mit Australien, wie berichtet in https://netzpolitik.org/2014/aussagegenehmigung-wir-veroeffentlichen-die-liste-an-sachen-die-bnd-mitarbeiter-dem-parlament-nicht-sagen-duerfen/ Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Geheimschutzabkommen mit Australien"…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Geheimschutzabkommen mit Australien [#7667]
Datum
4. November 2014 11:01
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Geheimschutzabkommen mit Australien" vom 02.10.2014 (#7667) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister Anfragenr: 7667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
IFG-Anfragen zu Geheimschutzabkommen Sehr geehrter Herr Meister, Ihre an das Bundesministerium der Verteidigung g…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfragen zu Geheimschutzabkommen
Datum
11. November 2014 19:36
Status
Anfrage abgeschlossen
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Meister, Ihre an das Bundesministerium der Verteidigung gerichtete Anfrage, mit welcher Sie um die Übersendung diverser Geheimschutzabkommen bitten, beantworte ich gerne wie folgt: Die Geheimschutzabkommen werden in der Regel im Bundesgesetzblatt II (BGBl) veröffentlicht und sind über die entsprechende Datenbank im Internet verfügbar. Ein Anderes gilt nur, wenn ein Geheimschutzabkommen selbst als Verschlusssache eingestuft oder auf die Veröffentlichung verzichtet wird. Dies gilt für das Geheimschutzabkommen mit den USA, welches als Verschlusssache eingestuft ist und Ihnen daher nicht zugänglich gemacht werden kann. Eine Neuverhandlung lässt zukünftige eine Einstufung nicht mehr erwarten. Ein Geheimschutzabkommen mit Neuseeland besteht derzeit nicht. Dies vorausgeschickt benennen ich folgende Fundstellen: Geheimschutzabkommen mit Großbritanien veröffentlicht im BGBl lI. 2003 II S. 568 ff Geheimschutzabkommen mit Kanada veröffentlicht im Bundesanzeiger BANzNr 195/64 Das nicht veröffentlichte Geheimschutzabkommen mit Australien wird Ihnen in Dateiform zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt: Ich hoffe, damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben und bitte um Verständnis, dass ich mich bei allgemein zugänglichen Werken auf die Angabe der Fundstelle beschränkt habe. Mit freundlichen Grüßen
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: IFG-Anfragen zu Geheimschutzabkommen [#7667] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank. Da ich leider nicht…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: IFG-Anfragen zu Geheimschutzabkommen [#7667]
Datum
12. November 2014 12:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank. Da ich leider nicht rausbekomme, wie ich sie telefonisch erreiche, eben per Mail: Großbritanien habe ich gefunden: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/media/01A05F9884354168599FD018E5E993A6/bgbl203s0568_44651.pdf Kanada leider nicht. Kann es sein, dass die Bezeichnung "BANzNr 195/64" nicht ausreichend ist? Normalerweise haben Bundesanzeiger die Bezeichnung "Ausgabe Nr. 196 vom 29. Dezember 2011" und Bekanntmachungen eine Seiten-Nummer. Könnten sie mir diese weiteren Details zukommen lassen, vor allem das Datum der Veröffentlichung? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
AW: AW: IFG-Anfragen zu Geheimschutzabkommen [#7667] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank. Da ich leider ni…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
AW: AW: IFG-Anfragen zu Geheimschutzabkommen [#7667]
Datum
12. November 2014 12:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank. Da ich leider nicht rausbekomme, wie ich sie telefonisch erreiche, eben per Mail: Großbritanien habe ich gefunden: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/media/01A05F9884354168599FD018E5E993A6/bgbl203s0568_44651.pdf Kanada leider nicht. Kann es sein, dass die Bezeichnung "BANzNr 195/64" nicht ausreichend ist? Normalerweise haben Bundesanzeiger die Bezeichnung "Ausgabe Nr. 196 vom 29. Dezember 2011" und Bekanntmachungen eine Seiten-Nummer. Könnten sie mir diese weiteren Details zukommen lassen, vor allem das Datum der Veröffentlichung? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Andre Meister Anfragenr: 7667 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
IFG - Anfragen zu Geheimschutzabkommen - hier CAN Sehr geehrter Herr Meister, beigeschlossen übersende ich Ihnen …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG - Anfragen zu Geheimschutzabkommen - hier CAN
Datum
14. November 2014 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Meister, beigeschlossen übersende ich Ihnen das Geheimschutzabkommen mit Kanada - Auszug aus dem Bundesanzeiger - zur weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen