"Gehwegparken" / "Eckenparken" Beseitigung der Gefährdung durch Abschleppen
Informationen zu den Kriterien nach deren Maßgabe die Polizei Hamburg die Beseitigung von Verkehrsbehinderungen, welche andere Verkehrsteilnehmer gefährden, anordnet? Zur Konkretisierung nenne ich Ihnen die drei nachfolgenden Beispiele in denen die Polizei Hamburg in der Vergangenheit die Gefährdung nicht beseitigt hat:
1.) Verbotswidriges Vollachsiges parken auf dem Gehweg. Es verbleibt eine Restbreite auf dem Gehweg von <30cm. Fussgänger müssen die Fahrbahn benutzen
2.) Verbotswidriges Halbachsiges parken auf dem Gehweg mit einer Restbreite auf dem Gehweg von < 100cm. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn benutzen.
3.) Verbotswidriges halbachsiges Gehwegparken innerhalb eines 5 m Kreuzungsbereiches auf einem abgesenkten Bordstein. Die Sichtachse ist versperrt.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Februar 2022
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8. März 2022
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