Gehwegparken Ivensweg + Nichtahndung aufgrund Opportunitätsprinzip
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Liegt eine behördliche Genehmigung/Anordnung zum Gehwegparken in Ivensweg (22307 HH) gegenüber den Hausnummer 1, 3 und 5 vor? Dort sind keine Verkehrszeichen 315-65 aufgestellt. Der Gehweg wird täglich vollständig durch parkenden Fahrzeuge versperrt und Zufußgehende wie meine Kinder und ich werden behindert.
2. Nach welchem Recht (z.B. Dienstvorschrift) dürfen Polizeibeamte*innen, Angestellte des LBV und für ähnlichen Tätigkeiten eingesetzte Personen die Behinderung von Zufußgehenden ignorieren und das Nichthandeln mit dem Opportunitätsprinzip begründen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum14. September 2022
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18. Oktober 2022
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