Geimpfte bekommen ihre Rechte zurüc

Es ist im Gespräch das die Bevölkerung ihre Rechte zurückerhalten könnte wenn sie vollständig geimpft sind. Was passiert mit meinem Kindern. Für sie gibt es keine Impfung. Soll ich sie vor dem Laden stehen lassen, wenn mein Mann und ich Einkaufen gehen können oder ich lasse sie allein zu Hause wenn wir im Restaurant im Außenbereich essen gehen können ? Wir brauchen keine Qurantäne aber die Kinder wenn wir aus dem Urlaub zurück kommen?
Die Familien sind also wieder die Leidtragenden, nach Doppelbelastung durch Arbeit und Homescooling bzw. Wechselunterricht.
Haben Sie eine Lösung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2021
  • Frist
    1. Juni 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geimpfte bekommen ihre Rechte zurüc [#219429]
Datum
28. April 2021 20:34
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist im Gespräch das die Bevölkerung ihre Rechte zurückerhalten könnte wenn sie vollständig geimpft sind. Was passiert mit meinem Kindern. Für sie gibt es keine Impfung. Soll ich sie vor dem Laden stehen lassen, wenn mein Mann und ich Einkaufen gehen können oder ich lasse sie allein zu Hause wenn wir im Restaurant im Außenbereich essen gehen können ? Wir brauchen keine Qurantäne aber die Kinder wenn wir aus dem Urlaub zurück kommen? Die Familien sind also wieder die Leidtragenden, nach Doppelbelastung durch Arbeit und Homescooling bzw. Wechselunterricht. Haben Sie eine Lösung?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219429/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihre Email an den Reg. Bürgermeister Sehr Antragsteller/in der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Michael …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre Email an den Reg. Bürgermeister
Datum
6. Mai 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in der Regierende Bürgermeister von Berlin, Herr Michael Müller, hat Ihre Email vom 28.04.2021 erhalten. Aufgrund der Vielzahl der in der Senatskanzlei eingehenden Zuschriften ist es Herrn Müller nicht möglich, alle Schreiben persönlich zu beantworten. Ich wurde daher gebeten, die Beantwortung zu übernehmen. Selbstverständlich müssen vollständig geimpften und genesenen Personen ihre "Grundrechte" wieder zuerkannt werden. Grundrechte sind ein sehr hohes Gut und dürfen nur solange beschränkt bleiben, wie es unabdingbar notwendig ist, so sieht es das Grundgesetz vor. Ein Impfstoff für Kinder befindet sich derzeit in der Zulassungsphase. In Europa wird erwartet, dass die Prüfung bis Anfang oder Mitte Juni dauern könnte. In der EU ist das Mittel von Biontech/Pfizer bislang nur für Menschen ab 16 Jahren zugelassen. Bei entsprechender Zulassung geht das Forschungsunternehmen Biontech davon aus, in wenigen Wochen einen wirksamen Impfstoff gegen Covid-19 für Kinder (wahrscheinlich ab 5 Jahren) anbieten zu können. Im Herbst könnte dann ein Impfstoff für jüngere Kleinkinder folgen. Wann tatsächlich mit einem Ergebnis seitens der Zulassungsbehörde EMA und der EU zu rechnen ist, vermag ich allerdings von hier aus nicht konkret zu beantworten, da dies von dem Prüfverfahren abhängig ist. Für den Gesundheitsbereich (z.B. Quarantäneregeln) sind in Berlin die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bzw. das bezirkliche Gesundheitsamt die zuständigen Behörden. Die Quarantänemaßnahmen in Schulen und Kitas werden in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, geregelt. Infolgedessen kann ich Ihnen lediglich empfehlen, sich direkt dorthin zu wenden. Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weitergeholfen haben. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Mit freundlichen Grüßen