Geld für funk-Kanäle

Eine Übersicht, in der ersichtlich wird, wie viel Geld in funk-Kanäle fließt, die das ZDF betreibt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    6. Februar 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht, in der e…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geld für funk-Kanäle [#207782]
Datum
4. Januar 2021 11:23
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht, in der ersichtlich wird, wie viel Geld in funk-Kanäle fließt, die das ZDF betreibt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207782/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Auskunft funk Sehr Antragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze Auskunft über E…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Auskunft funk
Datum
8. Januar 2021 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,6 KB


Sehr Antragsteller/in Sie beantragen nach Maßgabe verschiedener Informationsgesetze Auskunft über Einzelheiten der Finanzierung der vom ZDF betriebenen funk-Kanäle. Aus den von Ihnen genannten Vorschriften ergibt sich jedoch kein Auskunftsanspruch. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) regelt nach § 1 den Informationszugang bezüglich Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie bezüglich Verbraucherprodukten, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen. Beide Regelungen sind für Ihr Auskunftsersuchen nicht einschlägig. Auch sind weder das ZDF noch der SWR als federführende Anstalt von funk informationspflichtige Stelle gemäß § 2 VIG. Sie beziehen sich außerdem auf das Landestransparenz-Gesetz (LTranspG). Dies gilt jedoch nur insoweit für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit diese Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen und dies staatsvertraglich geregelt ist (vgl. § 3 Abs. 7 LTranspG RP). Beide Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Ihrem Auskunftsersuchen können wir daher nicht entsprechen. Wir bitten um Verständnis. Zugleich möchten wir Sie auf unsere Erläuterungen zu den Programmkosten auf unserer Unternehmenswebseite hinweisen, die Sie unter https://www.zdf.de/zdfunternehmen/transparenz-programmkosten-100.html abrufen könnten. Beste Grüße,