Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen

In Bezug auf Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen möchte ich Sie um eine Auflistung aus dem Jahr 2017 von Begünstigen bitten aus der auch die Höhe in Euro der Begünstigung hervor geht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2018
  • Frist
    7. Juli 2018
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Bezug a…
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
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Betreff
Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen [#30630]
Datum
7. Juni 2018 11:23
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Bezug auf Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen möchte ich Sie um eine Auflistung aus dem Jahr 2017 von Begünstigen bitten aus der auch die Höhe in Euro der Begünstigung hervor geht.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ [#30630] [#30630]
Datum
27. August 2018 07:14
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30630 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage abgelehnt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Soweit es mir möglich war, habe ich alle Details zur Anfrage hinzugefügt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnade…
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ [#30630] [#30630]
Datum
27. August 2018 07:21
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ vom 07.06.2018 (#30630) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich habe keine Möglichkeit Ihre schriftliche Antwort hinzuzufügen. Bitte antworten Sie auf die Anfrage in elektronischer Form. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ [#30630] [#30630]
Datum
27. August 2018 12:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Eckernförde
Sehr geehrtAntragsteller/in in obiger Angelegenheit wird nochmals das Schreiben vom 04.07.2018 zur Kenntnisnahme …
Von
Amtsgericht Eckernförde
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ [#30630] [#30630]
Datum
30. August 2018 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
803,6 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in in obiger Angelegenheit wird nochmals das Schreiben vom 04.07.2018 zur Kenntnisnahme übersandt. Im Auftrage Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben die Ablehnung des AG Eckernförde vom 4.07.2018 geprüft und kommen zu dem E…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ [#30630] [#30630]
Datum
3. September 2018 08:21
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben die Ablehnung des AG Eckernförde vom 4.07.2018 geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die Gründe für die Ablehnung zutreffend sind. Wir stimmen dem AG Eckernförde zu, dass sich die gewünschten Informationen auf Tätigkeiten der Gerichte beziehen, die diese im Rahmen der Rechtsprechung und damit als Organe der Rechtspflege entfalten. Nach § 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG SH gehören Gerichte nicht zu den informationspflichtigen Stellen, soweit sie als Organe der Rechtspflege tätig werden. Gerichte werden dann als Organe der Rechtspflege tätig, wenn und soweit sie in ihrer originären Funktion der Streitentscheidung in Rechtssachen und im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit wirken (Gola/Schomerus, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz, 11. Auflage, § 2, Rn. 10). Die Tätigkeiten der Rechtspflege umfassen in Abgrenzung zu bloßen Verwaltungstätigkeiten mithin alle Tätigkeiten, die sich auf die Rechtsprechung beziehen und damit in richterlicher Unabhängigkeit durchgeführt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1998, 1 BvR 669/87; vgl. BverfG, Beschluss vom 03.11.1992, 1 BvR 1243/88). In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Gerichte nur dann zu den informationspflichtigen Stellen zählen, soweit sie Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahrnehmen (Rossi, IFG (Bund), 2005, § 1, Rn. 35; Drechsler/Karg, Praxis der Kommunalverwaltung, IZG-SH, Mai 2013, § 2, Ziffer 4.5.3; vgl. auch EuGH, Urteil vom 09.09.1999 – Rs. C-217/97 (Vertragsverletzungsverfahren, Kommission/Deutschland); vgl. Schomerus in Schomerus/Schrader/Wegener, Handkommentar zum UIG (Bund), 2. Auflage, 2001, § 3, Rn. 55). Dies ist hier jedoch nicht der Fall. Das AG Eckernförde ist daher in Bezug auf die von Ihnen begehrten Informationen keine informationspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 4 Nr. 3 IZG-SH). Sofern das Schreiben des AG Eckernförde vom 4.07.2018 als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, haben Sie die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine weitergehenden Hinweise zu einem etwaigen Widerspruchsverfahren geben können, da dies in den Bereich der allgemeinen Rechtsberatung fällt. Diese kann und darf das ULD nicht leisten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Falls ihr Schreiben v. 30.8.2018 als Verwaltungsakt zu klassifizieren ist, mache …
An Amtsgericht Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen“ [#30630] [#30630]
Datum
5. September 2018 00:57
An
Amtsgericht Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Falls ihr Schreiben v. 30.8.2018 als Verwaltungsakt zu klassifizieren ist, mache ich hiermit fristgerecht vorläufig den Widerspruch bekannt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30630 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Eckernförde
Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben des Direktors, Dr. Thomsen, wird mit der Bitte um Kennt…
Von
Amtsgericht Eckernförde
Betreff
Anfrage
Datum
10. September 2018 07:44
Status
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben des Direktors, Dr. Thomsen, wird mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Ebenfalls wird Ihnen das Schreiben auf dem Postwege zugehen. Im Auftrage Mit freundlichen Grüßen