Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen

den Bericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf - Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen - zur Auswertung der von den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 gemeinnützigen Einrichtungen und der Staatskasse zugewiesenen Geldauflagen gemäß Vorlage 16/1678 zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2015
  • Frist
    19. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
Cosmin Cabulea
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
Cosmin Cabulea
Betreff
Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen [#9425]
Datum
17. April 2015 20:41
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Bericht des Generalstaatsanwalts in Düsseldorf - Zentralstelle Gemeinnützige Einrichtungen - zur Auswertung der von den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 gemeinnützigen Einrichtungen und der Staatskasse zugewiesenen Geldauflagen gemäß Vorlage 16/1678 zu.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cosmin Cabulea [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Cosmin Cabulea
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 5…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
5. Mai 2015 15:53
Status
Warte auf Antwort
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 5. Mai 2015 1500 - 171 (SH I) Bearbeiter/in: Herr Feldner (Nbst.: 107) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Jahresauswertung der Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Ihr Antrag vom 17. April 2015 Sehr geehrter Herr Cabulea, Ihr vorbezeichneter Antrag ist hier eingegangen. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, …
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
21. Mai 2015 09:11
Status
Warte auf Antwort
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 20. Mai 2015 1500 - 171 (SH I) Bearbeiter/in: Frau Fritsch (Nbst.: 217) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Jahresauswertung der Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen Ihr Antrag vom 17. April 2015 Anlage Presseversion der Jahresauswertung 2014 Sehr geehrter Herr Cabulea, In vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie im Anhang die Presseversion der Jahresauswertung 2014. Mit freundlichen Grüßen
Cosmin Cabulea
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#9425] Sehr geehrte Damen und He…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
Cosmin Cabulea
Betreff
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#9425]
Datum
21. Mai 2015 10:03
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den Bericht. Der Bericht weist allerdings nicht die angeforderte Detailtiefe auf, die für die Auswertung nötig wäre. In meiner Anfrage habe ich auf die Vorlage 16/1678 als Beispiel verwiesen. Können Sie mir bitte die Daten in dieser Detailtiefe zukommen lassen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen, Cosmin Cabulea Anfragenr: 9425 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Mit freundlichen Grüßen
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
2. Juni 2015 08:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
50,8 KB
Mit freundlichen Grüßen