Gelder an die einfal GmbH

Liste aller gezahlten öffentlichen Gelder an die einfal GmbH (Volksparkstraße 48; 22525 Hamburg) mit Betrag und Berechnungsgrundlage der in der Vergangenheit gezahlten und bereits zugesagten Gelder.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gelder an die einfal GmbH [#192755]
Datum
15. Juli 2020 16:56
An
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Liste aller gezahlten öffentlichen Gelder an die einfal GmbH (Volksparkstraße 48; 22525 Hamburg) mit Betrag und Berechnungsgrundlage der in der Vergangenheit gezahlten und bereits zugesagten Gelder.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 15.07.2020 folgende Information: Informa…
Von
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Betreff
Gelder an die einfal GmbH [#192755]
Datum
21. Juli 2020 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
15.05.2020_output.zip
6,8 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 15.07.2020 folgende Information: Informationen über Zuwendungen und Subventionen sind im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlicht. Im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg können Sie selbstständig recherchieren und nach geförderten Trägern und Einrichtungen selektieren. Über die "Erweiterte Suche" können Sie z.B. nach dem Informationsgegenstand "Subventionen und Zuwendungen" in von Ihnen gewünschten Zeiträumen suchen. Sie werden dort erkennen, dass der von Ihnen angefragte Träger einfal GmbH noch von anderen Behörden in der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert wird und nicht nur von der Sozialbehörde, an die Sie Ihre Anfrage gerichtet haben. Gebührenfrei kann ich Ihnen beispielhaft den nachfolgenden Link zu der Tabelle "Zuwendungsvorgänge 2019 Quartal 4" im Transparenzportal übermitteln: http://suche.transparenz.hamburg.de/dat… Weiterhin füge ich Ihnen bei eine ZIP Datei mit den Zuwendungsdaten aus dem 1. Quartal 2020, da hierfür noch die Veröffentlichung im Transparenzportal aussteht. Bitte beachten Sie, dass die Sozialbehörde nur Auskünfte zu den Förderungen durch die eigene Behörde geben kann und sich die Auskünfte auf die Nennung der Förderhöhen gemäß der Förderbescheide beschränken würde. Diese Beträge können Sie auch den Tabellen im Transparenzportal entnehmen (dort in Spalte Q). Gemäß § 7 Abs. 2 HmbTG darf die Behörde keine Auskunft zur Berechnungsgrundlage geben, da es sich dabei um Geschäftsgeheimnisse des Trägers einfal GmbH handelt und Ihr Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse des Trägers nicht überwiegt. Für eine weitere Recherche fallen Kosten von 64,70 EUR je Stunde an, zzgl. Kosten für evtl. Kopien und Auslagen. Sollten Sie trotz der zu erwartenden Gebühren eine kostenpflichtige Auskunft nach dem Transparenzgesetz wünschen, teilen Sie uns dies bitte mit und präzisieren Sie Ihre Anfrage hinsichtlich der angefragten Förderzeiträume. Die Sozialbehörde kann regelmäßig 10 Jahre rückwirkend Vorgänge einsehen. Soweit Sie Auskünfte zu den Förderungen durch andere Behörden wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an diese (s. Spalte E in der oben verlinkten Tabelle). Für Recherchen zu den Förderungen durch die Sozialbehörde veranschlage ich je Förderjahr einen Aufwand von je 1 h und für die zusammenfassende Darstellung nochmals 2 Stunden. Eine Auskunft für das Jahr 2019 würde demzufolge Gebühren von mind. 3 x 64,70 EUR =194,10 EUR verursachen. Mit freundlichen Grüßen