Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Gelder für Einreicher von Beschwerden beim EMGR gegen die Bundesrepublik Deutschland

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Verschiedenen Einreichern vom Menschenrechtsbeschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Deutschland wurden Gelder angeboten für den Fall dass dieser ihre potentiell erfolgreiche Beschwerde zurückziehen.

Bitte nennen sie mir, aufgesplittet nach Person und Beschwerdenummer, alle individuellen Fälle seit 1998 wo dem Einreicher Geld angeboten wurde. Bitte mit Nennung des konkreten Betrages.

Bitte nennen sie mir aufgesplittet nach Person und Beschwerdenummer alle individuellen Fälle seit 1998 wo dem Einreicher Geld bezahlt wurde. Bitte mit Nennung des konkreten Betrages.

Bitte nennen sie mir alle Fälle, mit Nennung der Beschwerdenummer und des Betrages, wo die Bundesrepublik Deutschland durch den EMGR verurteilt worden ist. Wie hoch waren die Zahlungen. Aus welchem Budget kamen diese Gelder?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. August 2017
  • Frist
    14. November 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verschiedenen Ei…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gelder für Einreicher von Beschwerden beim EMGR gegen die Bundesrepublik Deutschland [#24420]
Datum
24. August 2017 00:50
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verschiedenen Einreichern vom Menschenrechtsbeschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) in Deutschland wurden Gelder angeboten für den Fall dass dieser ihre potentiell erfolgreiche Beschwerde zurückziehen. Bitte nennen sie mir, aufgesplittet nach Person und Beschwerdenummer, alle individuellen Fälle seit 1998 wo dem Einreicher Geld angeboten wurde. Bitte mit Nennung des konkreten Betrages. Bitte nennen sie mir aufgesplittet nach Person und Beschwerdenummer alle individuellen Fälle seit 1998 wo dem Einreicher Geld bezahlt wurde. Bitte mit Nennung des konkreten Betrages. Bitte nennen sie mir alle Fälle, mit Nennung der Beschwerdenummer und des Betrages, wo die Bundesrepublik Deutschland durch den EMGR verurteilt worden ist. Wie hoch waren die Zahlungen. Aus welchem Budget kamen diese Gelder?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Justiz
Ihr Antrag vom 12. Oktober 2017 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes Sehr geehrtAntragsteller/in mit…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Ihr Antrag vom 12. Oktober 2017 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes
Datum
20. Oktober 2017 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer o. g. E-Mail haben Sie um die Beantwortung mehrerer Fragen zu den Fällen gebeten, in denen Personen, die beim EGMR eine Menschenrechtsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht haben, Geld für den Fall der Rücknahme ihrer potentiell erfolgreichen Beschwerde angeboten worden ist. Für die Auskunftserteilung ist eine Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz nicht gegeben. Zuständig ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die Anschrift des BMJV lautet: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. Von einer Weiterleitung Ihrer Anfrage an das BMJV habe ich abgesehen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 12. Oktober 2017 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes [#24420] Sehr geehrte Damen u…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 12. Oktober 2017 auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes [#24420]
Datum
20. Oktober 2017 11:02
An
Bundesamt für Justiz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin etwas erstaunt dass sie die komplette Frist haben verfallen lassen um ihre Nichtzuständigkeit festzustellen. Des weiteren, für mich als Normalbürger sind das Bundesamt für Justiz und Bundesministerium für Justiz um dieselbe Institution. Da dies nicht der Fall ist erscheint es sinnvoll das Bundesamt für Justiz aufzulösen und in das Bundesministerium für Justiz zu integrieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>