Gelder in der Schwebe und wer haftet?

Um eine realistische Einschätzung vornehmen zu können bitte ich Sie mir die Folgenden Fragen zu beantworten.

- Welche Rechtsform haben die Jobcenter?
- Wer wäre Rechtsnachfolger bei einer Auflösung der Jobcenter?
- Wie viele laufende Verfahren gibt es bundesweit gegen Jobcenter oder deren Rechtsvorgänger (Arge, Gfa,...)
- wie hoch ist der durchschnittliche Streitwert der Hartz IV Verfahren?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2013
  • Frist
    2. Februar 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um eine realisti…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
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Betreff
Gelder in der Schwebe und wer haftet?
Datum
1. Januar 2013 14:24
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um eine realistische Einschätzung vornehmen zu können bitte ich Sie mir die Folgenden Fragen zu beantworten. - Welche Rechtsform haben die Jobcenter? - Wer wäre Rechtsnachfolger bei einer Auflösung der Jobcenter? - Wie viele laufende Verfahren gibt es bundesweit gegen Jobcenter oder deren Rechtsvorgänger (Arge, Gfa,...) - wie hoch ist der durchschnittliche Streitwert der Hartz IV Verfahren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Beier, ohne den genauen Hintergrund Ihres Antrags zu kennen, möchte ich Ihre Fragen soweit mög…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Gelder in der Schwebe und wer haftet?
Datum
10. Januar 2013 13:49
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Beier, ohne den genauen Hintergrund Ihres Antrags zu kennen, möchte ich Ihre Fragen soweit möglich wie folgt beantworten: - Welche Rechtsform haben die Jobcenter? Antwort: Den Jobcentern wurde keine konkrete Rechtsform durch den Gesetzgeber zugewiesen. Sie bilden vielmehr eine Rechtsform eigener Art („sui generis“). Sie können dennoch vor Gericht klagen und verklagt werden, wie das BSG wiederholt festgestellt hat. Es handelt sich im Übrigen bei den Jobcentern um eine Form der Mischverwaltung, welche durch Art. 91e GG legitimiert ist. - Wer wäre Rechtsnachfolger bei einer Auflösung der Jobcenter? Antwort: Jobcenter werden grundsätzlich als gemeinsame Einrichtungen geführt, § 44b SGB II. Daneben ist auch die Führung als zugelassener kommunaler Träger möglich, § 6a ff. SGB II. Beide Formen nennen sich Jobcenter, § 6d SGB II. Sofern es zu einem Wechsel der Trägerschaft oder Organisationsform kommt, tritt der zuständige Träger oder die zuständige Organisationsform an die Stelle des bisherigen Trägers oder der bisherigen Organisationsform, § 76 Abs. 3 SGB II. Eine Auflösung jeglicher Form von Jobcenter ist gesetzlich nicht vorgesehen. - Wie viele laufende Verfahren gibt es bundesweit gegen Jobcenter oder deren Rechtsvorgänger (Arge, Gfa,...) Antwort: Diesbezüglich verweise ich auf die Statistik der BA im Internet unter beigefügtem Link: Statistik<http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Widersprueche-und-Klagen/Widersprueche-und-Klagen-Nav.html?year_month=201211> - Wie hoch ist der durchschnittliche Streitwert der Hartz IV Verfahren? Hierzu liegen keine Daten vor. Die Höhe des Streitwertes ist weder für die gerichtlichen noch für die außergerichtlichen Kosten von Relevanz. Das sozialgerichtliche Verfahren sieht daher auch keine Festsetzung des Streitwertes vor. Unabhängig davon gibt es auch bei der BA keine Daten über die Höhe der Beträge, die in den jeweiligen Verfahren streitig sind. Freundliche Grüße Im Auftrag Sandra Ries Referentin Recht JD – Justiziariat Telefon: 0911 / 179 - 1720 Fax: 0911 / 179 - 5474 E-Mail: <<E-Mailadresse>> <<E-Mailadresse>> Internet: www.arbeitsagentur.de<http://www.arb… Bundesagentur für Arbeit Zentrale Regensburger Str. 104 90478 Nürnberg Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Empfänger sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.