Gelder von Google/Alphabet

- eine Liste aller Projekte ihrer Institution, die mit Mitteln von der Firma Alphabet und deren Tochterfirma Google finanziert werden sowie die Fördersummen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Mai 2018
  • Frist
    3. Juli 2018
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Alexander Fanta
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Gelder von Google/Alphabet [#30389]
Datum
31. Mai 2018 17:24
An
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste aller Projekte ihrer Institution, die mit Mitteln von der Firma Alphabet und deren Tochterfirma Google finanziert werden sowie die Fördersummen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>>
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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Mein Zeichen: StJ/Wm‐80-04-05/18 Sehr geehrter Herr Fanta, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen …
Von
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Betreff
AW: Gelder von Google/Alphabet [#30389]
Datum
1. Juni 2018 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Zeichen: StJ/Wm‐80-04-05/18 Sehr geehrter Herr Fanta, Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist hier heute eingegangen. Ich bin mit der Bearbeitung Ihres Antrags beauftragt. Sie haben unter Berufung auf das IFG NRW um Zugang zu folgenden Informationen gebeten: „eine Liste aller Projekte ihrer Institution, die mit Mitteln von der Firma Alphabet und deren Tochterfirma Google finanziert werden sowie die Fördersummen“ Ihren Antrag weise ich , soweit er sich um Angelegenheit von Forschung und Lehre bezieht, ab. Begründung: Soweit die Heinrich-Heine-Universität im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig wird, ist gem. § 2 (3) IFG der Anwendungsbereich des IFG nicht eröffnet. Denn hier ist insbesondere der Bereich der Forschung Ihr Antrag war daher abzulehnen. Ich weise darauf hin, dass die Heinrich-Heine-Universität ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 71a (1) Hochschulgesetz NRW nachkommt. Sie finden entsprechende Veröffentlichungen unter www.hhu.de/home/universitaet/weiterfueh…ml>. Auf Ihr Recht nach § 13 (2) IFG weise ich Sie nach § 5 (2) S.4 IFG hin. Sollte Ihre Anfrage über die hier m.E. einschlägigen Bereiche von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen hinausgehen, bitte ich Sie Ihren Antrag zu präzisieren. Sie müssen dann allerdings grundsätzlich mit einer kostenpflichtigen Bescheidung Ihres Antrags rechnen. Billigkeitsgründe, die zu einem Absehen von Kostenerhebungen führen könnten, haben Sie bisher nicht angegeben. Insbesondere stellt die beabsichtigte Veröffentlichung von amtlichen Informationen keinen Billigkeitsgrund dar. Bei einer weiteren Bearbeitung kann es sich grundsätzlich ergeben, dass Ihre Anfrage nicht ohne erheblichen Verwaltungsaufwand beantwortet werden kann, dieser Aufwand ist von Ihnen als Anspruchsteller nach dem IFG zu erstatten. Ggf. sind Unterlagen auf Geheimhaltungsbedürftigkeit zu prüfen und ggf. teilweise zu schwärzen. Soweit erforderlich werden personenbezogene Daten Dritter zu Prüfen und deren Einwilligung einzuholen sein. Ggf. wäre auch hier zu schwärzen. Eine genauere Kostenabschätzung ist vorab nicht möglich, da hier derzeit noch nicht bekannt ist, wieviel Aufwand entsteht. Die Höhe der anfallenden Kosten kann Ihnen daher vorab nicht mitgeteilt werden. Soweit Sie ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte widersprechen teile ich Ihnen mit, dass hierfür Ihre Einwilligung m.E. nicht erforderlich sein dürfte, da Sie alle hier verarbeitete personenbezogenen Daten (offenbar selbst) im Internet frei zugänglich veröffentlicht haben, vgl. https://fragdenstaat.de/a/30389. Gebührenentscheidung: Diese Entscheidung ergeht nach § 11 (1) S.2 IFG in Verbindung mit Ziff 1.1 des Gebührentarifs nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen(VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei. Auslagen sind nicht angefallen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf einzulegen. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungenbestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017(BGBl. I S. 3803). Ich bitte Sie dafür Sorge zu tragen, dass die hier angegebenen personenbezogenen Daten nicht veröffentlicht werden. Für Ihre Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder weiteren Kommunikation zu diesem Vorgang stets das oben angegebene Aktenzeichen an. Mit freundlichen Grüßen