Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten

Anfrage an: NDR

Am 10.11.2018 wurde im Ersten die u. a. vom Norddeutschen Rundfunk produzierte Quizshow "Ich weiß alles" gezeigt. Der Gewinner der Sendung erhielt einen Gewinn in Höhe von 100.000 €. Wurden für diesen Geldgewinn Rundfunkbeiträge verwendet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2018
  • Frist
    19. Januar 2019
  • 3 Follower:innen
Michael Lücke
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An NDR Details
Von
Michael Lücke
Betreff
Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten [#34652]
Datum
13. November 2018 21:50
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 10.11.2018 wurde im Ersten die u. a. vom Norddeutschen Rundfunk produzierte Quizshow "Ich weiß alles" gezeigt. Der Gewinner der Sendung erhielt einen Gewinn in Höhe von 100.000 €. Wurden für diesen Geldgewinn Rundfunkbeiträge verwendet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke
Michael Lücke
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles&q…
An NDR Details
Von
Michael Lücke
Betreff
AW: Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten [#34652]
Datum
15. Dezember 2018 10:23
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten“ vom 13.11.2018 (#34652) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anfragenr: 34652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Lücke
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Lücke
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten“ [#34652] [#34652]
Datum
21. Dezember 2018 11:08
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34652 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie anscheinend nicht bearbeitet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anhänge: - 34652.pdf Anfragenr: 34652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrter Herr Lücke, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserer Sendung "ICH WEISS ALLES…
Von
NDR
Betreff
Antwort: WG: WG: AW: Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten [#34652]
Datum
27. Dezember 2018 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lücke, vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an unserer Sendung "ICH WEISS ALLES!". Können Sie uns die Mail, auf die sie sich beziehen, nochmals als Antwort auf diese Mail zukommen lassen? Die Zuschauermails werden immer gesammelt und dann weitergegeben. Aus diesem Grund ist der Zusammenhang zu der Mail, auf die Sie sich beziehen, schwer nachzuvollziehen. Mit besten Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Lücke, Sie haben sich nach § 14 Abs. 1 HmbTG an den HmbBfDI gewandt, weil der NDR auf eine auf…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten“ [#34652] (D3/2530/2018)
Datum
2. Januar 2019 11:01
Status
Warte auf Antwort

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrter Herr Lücke, Sie haben sich nach § 14 Abs. 1 HmbTG an den HmbBfDI gewandt, weil der NDR auf eine auf das HmbTG gestützte Anfrage nicht reagiert hat. Ich bedauere, Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen zu können. Der HmbBfDI beklagt seit Jahren, dass es an einer wirksamen Verpflichtung des NDR zu mehr Transparenz fehlt. Ich darf insoweit auf unseren aktuellen Tätigkeitsbericht verweisen: https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Taetigkeitsbericht_Informationsfreiheit_2016-2017.pdf Sie finden dort unter Kap. 2.3.2 den aktuellen Sachstand dargestellt. Der NDR trägt dazu vor, dass es keiner gesetzlichen Verpflichtung bedürfe, da man auch freiwillig dem HmbTG entsprechende Auskünfte erteile. Fälle wie Ihrer zeigen, dass dies nicht der Fall ist. Zwar kann man der Ansicht sein, dass Ihr Antrag ohnehin unter die Ausnahme des § 5 Nr. 6 HmbTG fiele. Nach dem HmbTG müsste der NDR Ihnen aber wenigstens antworten und Ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen lassen. Wir haben die Frage der mangelnden Auskunftspflicht des NDR und die zögerliche Haltung Hamburgs im Hinblick auf eine Änderung des NDR-Staatsvertrags zuletzt am 19.12.2018 vor der Hamburgischen Bürgerschaft thematisiert. Es sieht nicht so aus als ob auf absehbare Zeit Besserung zu erwarten wäre. Nach der momentanen Rechtslage kann ich Ihnen mangels Anwendbarkeit des HmbTG nicht weiterhelfen, da es ohne HmbTG auch keine Zuständigkeit des HmbBfDI gibt. Mit freundlichen Grüßen
Michael Lücke
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich auf Ihre Anfrage nochmals den Text meiner Anfrage vom 13. N…
An NDR Details
Von
Michael Lücke
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten“ [#34652] (D3/2530/2018) [#34652]
Datum
2. Januar 2019 22:09
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit übermittle ich auf Ihre Anfrage nochmals den Text meiner Anfrage vom 13. November 2018, welche auch unter der Adresse https://fragdenstaat.de/a/34652 öffentlich einsehbar ist. Text der Anfrage: Am 10.11.2018 wurde im Ersten die u. a. vom Norddeutschen Rundfunk produzierte Quizshow "Ich weiß alles" gezeigt. Der Gewinner der Sendung erhielt einen Gewinn in Höhe von 100.000 €. Wurden für diesen Geldgewinn Rundfunkbeiträge verwendet? Ich möchte darauf hinweisen dass es sich um eine Anfrage gem. § 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes handelt. Informationen werden durch die auskunftspflichtige Stelle unverzüglich, spätestens jedoch einem Monat nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht. Sofern Anfragen nicht beantwortet werden erfolgt die Ablehnung dieses gem. § 13 Abs. 2 HmbTG durch schriftlichen Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anfragenr: 34652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Michael Lücke
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft. Ich bin der Meinung dass der Au…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Michael Lücke
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten“ [#34652] (D3/2530/2018) [#34652]
Datum
2. Januar 2019 22:16
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft. Ich bin der Meinung dass der Ausnahmetatbestand des § 5 Nr. 6 HmbTG für meine Anfrage nicht zutrifft, denn er schützt journalistisch-redaktionelle Informationen. Meine Anfrage betrifft die Verwendung von Rundfunkbeiträgen für Geldgewinne. Sofern zu solchen Informationen der Zugang gewährt werden muss eröffnet dies doch auch die Zuständigkeit des HmbBfDI? Mit freundlichen Grüßen Michael Lücke Anfragenr: 34652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Lücke, der HmbBfDI wäre auf jeden Fall zuständig, um die Frage zu klären, OB die von Ihnen beg…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Geldgewinn der Quizshow "Ich weiß alles" im Ersten“ [#34652] (D3/2530/2018)
Datum
3. Januar 2019 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lücke, der HmbBfDI wäre auf jeden Fall zuständig, um die Frage zu klären, OB die von Ihnen begehrte Information unter die Ausnahme des § 5 Nr. 6 HmbTG fällt oder nicht. Auch wenn die Ausnahme greift, wären wir dafür zuständig. Allerdings findet das HmbTG nach unserer Auffassung aus grundsätzlichen Erwägungen auf den NDR keine Anwendung. Wie sich aus den von mir in der letzten Mail verlinkten Quellen ergibt, ist der NDR eine Mehrländeranstalt, die von 4 Bundesländern getragen wird. Seine gesetzliche Grundlage ist der NDR-Staatsvertrag. Alles NDR-spezifische ist in diesem Staatsvertrag zu regeln. Keines der vier Trägerländer kann einfach alleine irgendwelche Regelungen zum NDR beschließen. Wäre das jeweilige Landesrecht anwendbar, so stellte sich auch die Frage, ob das IFG MV Anwendung findet oder das HmbTG oder das IZG SH oder die niedersächsische Regelung: Gar keine Informationsfreiheit. Es ist offensichtlich, dass der hamburgische Gesetzgeber den NDR einbeziehen wollte. Damit ist aber nicht gesagt, dass dies auch rechtlich möglich ist. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Verpflichtung des NDR auf das HmbTG eine Änderung des NDR-Staatsvertrags voraussetzte. Eine solche wurde von uns wiederholt gefordert, leider bleiben die vier Landesparlamente und die jeweiligen Regierungen bislang untätig. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Wir sind also deshalb unzuständig, weil das HmbTG schon gar keine Anwendung findet. Mit freundlichen Grüßen

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ICH WEISS ALLES! - Zuschauerfrage Sehr geehrter Herr Lücke, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02.01.2019. Das Pr…
Von
NDR
Betreff
ICH WEISS ALLES! - Zuschauerfrage
Datum
19. Januar 2019 16:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lücke, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02.01.2019. Das Preisgeld, um welches die Finalisten spielen, ist Teil des Spielkonzepts und des kalkulierten Sendungsbudgets. Alle drei beteiligten Anstalten, die ARD, der ORF und das Schweizer Fernsehen, teilen sich Kosten an dieser Sendung. Das gilt auch für das Preisgeld - sofern es denn einen Gewinner gibt und dieses ausgeschüttet wird. Die ARD finanziert sich aus Beitragsmitteln und Werbeeinnahmen. Diese Gelder fließen in unser Programm, so auch in die Sendung "Ich weiß alles!". Mit freundlichen Grüßen,