Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022

1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes).

2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine jahresweise Aufst…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266744]
Datum
2. Januar 2023 08:31
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266744 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266744/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag nach den Bestimmungen des Bremer Informationsfreiheitsge…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266744]
Datum
20. Januar 2023 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag nach den Bestimmungen des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes vom 2. Januar 2023 baten Sie uns um dem Haushaltsplan und der Haushaltsrechnung zu entnehmende Angaben hinsichtlich der Verhängung von Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgeldern. Hierzu können wir Folgendes mitteilen: 1. ) Beträge für die Vereinnahmung von Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgeldern sind in den Jahren 2018 bis 2022 für unsere Dienststelle nicht veranschlagt worden. Tatsächlich wurden für Geldbußen in diesem Zeitraum die folgenden Beträge vereinnahmt: 2018: 0 Euro 2019: 58,50 Euro 2020: 2.261,40 Euro 2021: 3.450,00 Euro 2022: 1.977.280,00 Euro Geldstrafen und Verwarnungsgelder wurden in dem Zeitraum nicht vereinnahmt. 2. ) Die Anzahl der Geldbußen stellt sich in den Jahren 2018 bis 2022 wie folgt dar: 2018: 0 2019: 0 2020: 1 2021: 5 2022: 30 Geldstrafen und Verwarnungsgelder wurden nicht verhängt. Wir hoffen, Ihnen hiermit die erbetenen Informationen erteilt zu haben. Für eventuelle Rückfragen stehen wir darüber hinaus gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen