Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022

1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes).

2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2023
  • Frist
    4. Februar 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine jahresweise Aufstellung de…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266713]
Datum
1. Januar 2023 18:29
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine jahresweise Aufstellung der (summierten) Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder, die Ihre Behörde 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 hätte voraussichtlich einnehmen sollen (lt. Haushaltsplan Ihres Bundeslandes) und wie viele Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder Ihre Behörde in diesen Jahren tatsächlich eingenommen hat (lt. Haushaltsrechnung Ihres Bundeslandes). 2) sofern verfügbar: die jahresweise Anzahl der einzelnen Geldstrafen, Geldbußen und Verwarnungsgelder (z.B. "5 Geldstrafen in 2018").
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266713/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder - Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018-2022 [#266713]
Datum
1. Januar 2023 18:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Antrag auf Informationszugang zu Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder- Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 20…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Antrag auf Informationszugang zu Geldstrafen, Geldbußen, Verwarnungsgelder- Haushaltsplan und Haushaltsrechnung 2018- 2022 - Ihre Anfrage Nr. 266713
Datum
26. Januar 2023 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 01. Januar 2023 darf ich Ihnen folgendes mitteilen. Die Behörde hätte laut Haushaltsplan Baden- Württemberg folgende Geldbußen einnehmen sollen: 2018: 20.000,- € 2019: 20.000,- € 2020: 200.000,- € 2021: 200.000,- € 2022: 500.000,- € Laut Haushaltsrechnung Baden- Württemberg hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit tatsächlich folgende Geldbußen eingenommen: 2018: 86.232,- € 2019: 121.440,- € 2020: 1.613.748,- € 2021: 532.902,- € 2022: 149.239,- € Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden- Württemberg hat im Jahr 2018 2 2019 20 2020 18 2021 7 2022 19 Bußgelbescheide erlassen. Mit freundlichen Grüßen