2019_0589210.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gelihene Gelder“
POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Herrn Carsten Roth c.roth.6.eyv25kxznz@fragdenstaat.de BETREFF BEZUG ANLAGEN GZ DOK HAUSANSCHRIFT BEARBEITET VON REFERAT/PROJEKT Wilhelmstraße 97 10117 Berlin Melinda Köhler VB5 TEL +49 (0) 30 18 682-3410 (oder 682-0) FAX +49 (0) 30 18 682- E-MAIL VB5@bmf.bund.de DATUM 16. Juli 2019 Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Geliehene Gelder Ihre E-Mail vom 16. Juni 2019 1 (Hinweise Datenschutz IFG) V B 5 - O 1319/19/10139 2019/0589210 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Sehr geehrter Herr Roth, mit Ihrer E-Mail vom 16. Juni 2019 wenden Sie sich an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und beantragen unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Übersendung nachfolgender Informationen: „Ich würde gerne wissen wie viele Gelder sich die BRD in den letzten Jahren bei Banken geliehen hatte so wie, wie viel die BRD insgesamt zurückzahlen soll bzw. wie viel sie bereits zurück gezahlt hat.“ Über Ihren Antrag entscheide ich nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG wie folgt: I. Ihrem Antrag gebe ich wie nachfolgend dargestellt statt. II. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Postanschr ift Ber lin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin www.bundesfinanzministerium.de
Seite 2 Begründung: Zu I. Der Bruttokreditbedarf des Bundeshaushaltes umfasst die in den jeweiligen Jahren an den Kapital- und Geldmärkten durchgeführte Kreditaufnahme: 2016; 189.889 Mio. Euro, 2017: 162.653 Mio. Euro und 2018: 169.830 Mio. Euro. Weil die Kreditaufnahmen zur Fi- nanzierung des Bundeshaushalts vor dem Hintergrund eines ausgeglichenen Haushalts umge- setzt werden (die Nettokreditaufnahme beträgt 0 Euro), dienten sie der Anschlussfinanzierung von Tilgungen sowie für den Ankauf von Bundeswertpapieren für den Eigenbestand. Kredite des Bundes wurden in den Jahren in folgender Höhe getilgt 2016: 192.664 Mio. Euro, 2017: 165.832 Mio. Euro, 2018: 186.327 Mio. Euro. Nähere Angaben dazu finden Sie im Internet unter www.kreditaufnahmebericht.de. Zu II. Der Bescheid ergeht als einfache Auskunft gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesministe- rium der Finanzen, Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, Widerspruch erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Köhler Dieses Dokument wurde elektronisch versandt und ist nur im Entwurf gezeichnet.