Gelöschte Instagram-Storys auf dem Account von AM Baerbock zwischen dem 09.–10.02.2022

Anfrage an: Auswärtiges Amt

alle vor Kurzem gelöschten Instagram-Storys des – augenscheinlich vom Auswärtigen Amt verwalteten – Instagram-Kanals von AM Baerbock (@abaerbock) im Zeitraum vom 09.02.2022 0 Uhr bis zum 10.02.2022 15 Uhr (Mitteleuropäische Zeit). Einsehen kann man diese, in dem man in der neuesten Version der Instagram-App Einstellungen > Konto > Vor Kurzem gelöscht auswählt (https://about.instagram.com/de-de/blog/announcements/launch-of-ig-recently-deleted-media-folder).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Februar 2022
  • Frist
    12. März 2022
  • Ein:e Follower:in
Jannis Hutt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle vor Kurzem g…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Jannis Hutt
Betreff
Gelöschte Instagram-Storys auf dem Account von AM Baerbock zwischen dem 09.–10.02.2022 [#240491]
Datum
10. Februar 2022 15:48
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle vor Kurzem gelöschten Instagram-Storys des – augenscheinlich vom Auswärtigen Amt verwalteten – Instagram-Kanals von AM Baerbock (@abaerbock) im Zeitraum vom 09.02.2022 0 Uhr bis zum 10.02.2022 15 Uhr (Mitteleuropäische Zeit). Einsehen kann man diese, in dem man in der neuesten Version der Instagram-App Einstellungen > Konto > Vor Kurzem gelöscht auswählt (https://about.instagram.com/de-de/blog/announcements/launch-of-ig-recently-deleted-media-folder).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt Anfragenr: 240491 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/240491/upload/7b1fdf658478c8a7f6fa343ce9fca9c663a72499/ Postanschrift Jannis Hutt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jannis Hutt
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.02.2022 (Instagram-Story AM Baerbock); Vg. 65-2022 …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 10.02.2022 (Instagram-Story AM Baerbock); Vg. 65-2022
Datum
11. Februar 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
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2,5 KB
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2,5 KB


Sehr geehrter Herr Hutt, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen

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Auswärtiges Amt
Es liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor. Ein Anspruc…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Gelöschte Instagram-Storys auf dem Account von AM Baerbock zwischen dem 09.–10.02.2022
Datum
22. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Es liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vor. Ein Anspruch auf Informationszugang gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht daher nicht.