Geltende Verwaltungsvorschriften bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund

- Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstands-, Melde-, Paß- und Personalausweiswesen, hier: Erfassung der Kinder, die unter § 4 Abs. 3 StAG (ius soli) fallen, sowie der nach § 40 b StAG auf Antrag einzubürgernden Kinder (Bezug: Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, BGBl. I S. 1618), Az. I a 3/13. 12. 10 und I A 6/41 116 vom 23. 12. 1999

- RdErl. vom 26. 6. 2001, Az. I A 3/13–12.22 – Iran (Grundsatzerlass bzgl. der Einbürgerung von Iranern unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit)

- RdErl. vom 14. 12. 2001, Az. 13/13–12.22 – Iran (Anwendung des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AuslG bzgl. Iran)

- RdErl. vom 19. 3. 2003, Az. 13/13–10.14.5 (Hinnahme von Mehrstaatigkeit wegen erheblicher Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AuslG; Mitwirkungspflicht)

- RdErl. vom 28. 11. 2007, Az. 14–40.01–5 (Begleiterlass NRW zu den „Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum StAG“)

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Gelten die von mir erbetenen Erlasse weiterhin?
Falls diese Dokumente weiterhin gelten, würde ich eine Veröffentlichung auf recht.nrw.de anregen.

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Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2014
  • Frist
    5. April 2014
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Aras Abbasi
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Geltende Verwaltungsvorschriften bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5868]
Datum
4. März 2014 16:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Staatsangehörigkeitsrecht, Personenstands-, Melde-, Paß- und Personalausweiswesen, hier: Erfassung der Kinder, die unter § 4 Abs. 3 StAG (ius soli) fallen, sowie der nach § 40 b StAG auf Antrag einzubürgernden Kinder (Bezug: Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999, BGBl. I S. 1618), Az. I a 3/13. 12. 10 und I A 6/41 116 vom 23. 12. 1999 - RdErl. vom 26. 6. 2001, Az. I A 3/13–12.22 – Iran (Grundsatzerlass bzgl. der Einbürgerung von Iranern unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) - RdErl. vom 14. 12. 2001, Az. 13/13–12.22 – Iran (Anwendung des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AuslG bzgl. Iran) - RdErl. vom 19. 3. 2003, Az. 13/13–10.14.5 (Hinnahme von Mehrstaatigkeit wegen erheblicher Nachteile wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AuslG; Mitwirkungspflicht) - RdErl. vom 28. 11. 2007, Az. 14–40.01–5 (Begleiterlass NRW zu den „Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum StAG“) Ich habe diese Dokumente leider nicht auf recht.nrw.de gefunden. Gelten die von mir erbetenen Erlasse weiterhin? Falls diese Dokumente weiterhin gelten, würde ich eine Veröffentlichung auf recht.nrw.de anregen. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Mail vom 4.3.2014. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Geltende Verwaltungsvorschriften bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5868]
Datum
7. März 2014 14:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, vielen Dank für Ihre Mail vom 4.3.2014. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen hat jede natürliche Person hat nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Ich bitte Sie daher, die Angaben zu Ihrer Person zu ergänzen (Anschrift), damit die Anfrage konkret zugeordnet werden kann. Zudem fehlt in Ihrem Antrag die Begründung für die ausschließliche Übersendung der Unterlagen per Mail. Nach § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG NRW wird das Vorliegen eines wichtigen Grundes vorausgesetzt, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt. Mit freundlichen Grüßen Monika Jonas --------------------------------------------------------- Ministerium für Inneres und Kommunales NRW -Referat 14,Staatsangehörigkeitsrecht- Tel.: 0211/ 871- 2638 Fax: 0211/ 871 - 16 – 2638 <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
Sehr geehrte Frau Jonas, Anbei meine ladungsfähige Adresse. Bezüglich des erwähnten § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG NRW er…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: WG: Geltende Verwaltungsvorschriften bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5868]
Datum
7. März 2014 15:46
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Jonas, Anbei meine ladungsfähige Adresse. Bezüglich des erwähnten § 5 Abs. 1 Satz 4 IFG NRW erkläre ich: Ich begehre mit dieser IFG-Anfrage keinen Zugang zu amtlichen Information von Schulen ;) . Ich gehe davon aus, dass Sie den Satz 5 meinten - dazu erkläre ich: Ich bevorzuge die Dokumente in elektronischer Form damit diese in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können. Insbesondere wären maschinenlesbare PDFs bzw. Word-Dokumente wünschenswert, da hierdurch auch eine bessere Indizierung durch Suchmaschinen bei Veröffentlichung im Internet erfolgen kann. Sollten Sie aber keine maschinenlesbaren Dokumente vorhalten, so wären auch vorgehaltene Scans wünschenswert. Sollten Sie die erbetenen Dokumente nicht in elektronischer Art gespeichert haben (was ich aber schon ziemlich merkwürdig finden würde), würde ich mich auf die Zusendung per Post freuen. Zudem ist die Übersendung der Dokumente in elektronischer Form in Hinblick auf Papierverbrauch umweltfreundlicher und in Hinblick auf sonst entstehende Portokosten günstiger. Bitte geben Sie mir Bescheid ob Sie die Dokumente per E-Mail als Anhang zusenden wollen oder nicht. Nur damit ich weiß ob ich auf einen Brief warten muss. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ich freue mich auf Ihre zeitnahe Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 5868 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Antrag nach dem IFG/Übersendung von Erlassen zum Staatsangehörigkeitsrecht Sehr geehrter Herr Abbasi, anliegend üb…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag nach dem IFG/Übersendung von Erlassen zum Staatsangehörigkeitsrecht
Datum
17. März 2014 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, anliegend übersende ich Ihnen die von Ihnen erbetenen Runderlasse meines Hauses. Mit freundlichen Grüßen Monika Jonas --------------------------------------------------------- Ministerium für Inneres und Kommunales NRW -Referat 14,Staatsangehörigkeitsrecht- Tel.: 0211/ 871- 2638 Fax: 0211/ 871 - 16 – 2638 <<E-Mail-Adresse>>

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Aras Abbasi
AW: Antrag nach dem IFG/Übersendung von Erlassen zum Staatsangehörigkeitsrecht [#5868] Sehr geehrte Frau Jonas, …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/Übersendung von Erlassen zum Staatsangehörigkeitsrecht [#5868]
Datum
17. März 2014 13:18
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Frau Jonas, vielen Dank für die Zusendung der Erlasse. Mit freundlichen Grüßen