Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund

- Vorläufige Verfahrensregelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 10. 12. 1999
- Schreiben vom 21. 9. 2001 bezüglich der o.g. vorläufigen Verfahrensregelungen, welches sich auf Punkt 2.9 und 5.7 bezieht und zu Anfragen an die Verfassungsschutzbehörden in jedem Einzelfall bei einzubürgernden Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet
- Rundbrief vom 3. 2. 2000 (Az. 15 207–1/313: Einbürgerungsvoraussetzung des Verlustes oder der Aufgabe der bisherigen StAng)
- Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 8. 4. 2004 (15 210–1:313) betr. Abgabe der Loyalitätserklärung
- Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. 12. 2004 (15 210–4:313) betr. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen
- Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 10. 4. 2007 (15 210–1:313) betr. Ermittlung der Einbürgerungsvoraussetzungen beim Vorliegen sicherheitsrelevanter Erkenntnisse
- Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 31. 1. 2008 (15 213–5:313) betr. Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 StAG
- Landesverordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 10. 12. 1999 (GVBl. 447, BS 102–1-)

Außerdem würde ich zusätzlich gerne wissen, ob diese Erlasse weiterhin gelten.
Vielen Dank!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. März 2014
  • Frist
    18. April 2014
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Aras Abbasi
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Vorläufige…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
17. März 2014 23:31
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Vorläufige Verfahrensregelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 10. 12. 1999 - Schreiben vom 21. 9. 2001 bezüglich der o.g. vorläufigen Verfahrensregelungen, welches sich auf Punkt 2.9 und 5.7 bezieht und zu Anfragen an die Verfassungsschutzbehörden in jedem Einzelfall bei einzubürgernden Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verpflichtet - Rundbrief vom 3. 2. 2000 (Az. 15 207–1/313: Einbürgerungsvoraussetzung des Verlustes oder der Aufgabe der bisherigen StAng) - Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 8. 4. 2004 (15 210–1:313) betr. Abgabe der Loyalitätserklärung - Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. 12. 2004 (15 210–4:313) betr. Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen - Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 10. 4. 2007 (15 210–1:313) betr. Ermittlung der Einbürgerungsvoraussetzungen beim Vorliegen sicherheitsrelevanter Erkenntnisse - Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 31. 1. 2008 (15 213–5:313) betr. Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 StAG - Landesverordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 10. 12. 1999 (GVBl. 447, BS 102–1-) Außerdem würde ich zusätzlich gerne wissen, ob diese Erlasse weiterhin gelten. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre nachfolgende Anfrage wurde zuständigkeitshalber weitergeleitet. Wir werden Ihr Er…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
18. März 2014 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre nachfolgende Anfrage wurde zuständigkeitshalber weitergeleitet. Wir werden Ihr Ersuchen prüfen und Sie sodann über das Ergebnis informieren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Gabriele Blessing-Zwiebelberg Abteilung Integration und Migration Referat 725 Ausländerrecht, Asylrecht und Einbürgerung MINISTERIUM FÜR INTEGRATION, FAMILIE, KINDER, JUGEND UND FRAUEN RHEINLAND-PFALZ Kaiser-Friedrich-Str. 5a 55116 Mainz Telefon 06131 16-2470 Telefax 06131 1617-2470 <<E-Mail-Adresse>> www.mifkjf.rlp.de
Aras Abbasi
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Geltende Verwaltungsvorschriften von Rhei…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
22. April 2014 22:08
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund" vom 17.03.2014 (#5963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 5963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Rückfrage vom 22.04. an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktu…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: AW: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
23. April 2014 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Rückfrage vom 22.04. an das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur wurde heute zuständigkeitshalber an unser Haus weitergeleitet. Frau Blessing-Zwiebelberg, Sachbearbeiterin in unserer Abteilung, hat einige der Fragen bereits beantwortet. Für die weitere detaillierten Fragen sind intensivere Recherchen notwendig, die noch nicht abgeschlossen sind. Wir erwarten Frau Blessing-Zwiebelberg am 28.04. zurück. Sie wird sich darum kümmern, sobald Sie wieder im Hause ist. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schrieben: "Frau Blessing-Zwiebelberg…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
23. April 2014 16:17
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schrieben: "Frau Blessing-Zwiebelberg, Sachbearbeiterin in unserer Abteilung, hat einige der Fragen bereits beantwortet." Ich habe leider bis jetzt keine Antworten erhalten. Möglicherweise sind die Antworten von Frau Blessing-Zwiebelberg nur vorbereitet und noch nicht an mich gesendet worden. Falls jedoch schon eine Antwort gesendet wurde, und ich diese nicht erhalten habe, so bitte ich die bereits gesendeten Antworten später mit den ermittelten (und somit derzeit noch zu ermittelnden) Antworten zu senden. Ich würde eine umfassende und vollständige Antwort-E-Mail bevorzugen. Da es mir jetzt erst bewusst geworden ist, dass es ja derzeit Urlaubszeit ist und dadurch eine Unterbesetzung und eine Mehrbelastung in Ihrem Hause gibt, möchte ich hiermit mein Verständnis bekunden und für 4 Wochen auf weitere Sachstandsanfragen verzichten. Ich hoffe, ich komme Ihnen und Ihrem Hause soweit entgegen :). Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi Anfragenr: 5963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Abbasi, unter Bezug auf die Zwischennachricht vom 18.03.2014 und die zwischenzeitlich eingeräum…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
8. Mai 2014 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, unter Bezug auf die Zwischennachricht vom 18.03.2014 und die zwischenzeitlich eingeräumte Fristverlängerung, wird Ihr Auskunftsersuchen nun wie folgt beantwortet: 1. Bei den vorläufigen Verfahrensregelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht vom 10. 12. 1999 wurde die Nummer 2.4 und 5.4 geändert: Nach den Worten "Stellungnahme der Meldebehörde" wurde jeweils der Zusatz "können die angegebenen Personalien und Meldezeiten der einzubürgernden Person auf andere Weise überprüft werden, kann auf eine Stellungnahme regelmäßig verzichtet werden" eingefügt. Die Verfahrensregelungen sind weiterhin gültig und liegen bei. 2. Die geltende Landesverordnung über die Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten vom 10. 12. 1999 (GVBl. 447, BS 102–1-) liegt bei. 3. Der Erlass vom 8. 4. 2004 (15 210–1:313) betreffend die Abgabe der Loyalitätserklärung gilt weiterhin und ist beigefügt. 4. Das Rundschreiben vom 27. 12. 2004 (15 210–4:313) betreffend die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen gilt weiterhin und ist beigefügt. 5. Das Schreiben vom 31. 1. 2008 (15 213–5:313) betreffend die Durchführung des Optionsverfahrens nach § 29 StAG liegt bei. Der Erlass wurde modifiziert durch Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen vom 15.02.2013, Az. 15 213-5. 6. Das Schreiben vom 3. 2. 2000 (Az. 15 207–1/313) betreffend die Einbürgerungsvoraussetzung des Verlustes oder der Aufgabe der bisherigen StAng kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Schreiben hat sich durch die seither eingetretenen Rechtsänderungen erledigt und befindet sich nicht im Aktenbestand. 7. Bei dem Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport vom 10. 4. 2007 (15 210–1:313) betreffend die Ermittlung der Einbürgerungsvoraussetzungen beim Vorliegen sicherheitsrelevanter Erkenntnisse, handelt es sich um eine Verfahrensvereinbarung unter Einbeziehung des Verfassungsschutzes des Landes. Gemäß § 9 Abs. 2 LIFG besteht gegenüber der Verfassungsschutzbehörde des Landes kein Anspruch auf Informationszugang. Es besteht bei diesem Schreiben daher lediglich die Möglichkeit, Ihnen eine Ausfertigung zukommen zu lassen, in der die den Verfassungsschutz betreffenden Passagen geschwärzt sind. Sollten Sie hieran Interesse haben, bitte ich um Mitteilung. Von der Festsetzung einer Gebühr wird abgesehen, da die Anfrage auf einfache Weise per Mail beantwortet werden konnte (§ 13 Abs. 1 Satz 2 LIFG). Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Auf eine geschwärzte Ausferti…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
8. Mai 2014 16:33
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Unterlagen. Auf eine geschwärzte Ausfertigung des Schreibens vom Ministerium des Innern und für Sport vom 10. 4. 2007 (15 210–1:313) verzichte ich. Für das Angebot bedanke ich mich jedoch herzlich. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 5963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab dem 12.05.2014 wieder persönlich zu err…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Abwesenheitsnotiz: Geltende Verwaltungsvorschriften von Rheinland-Pfalz bezüglich der Einbürgerung in den deutschen Staatenverbund [#5963]
Datum
8. Mai 2014 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin ab dem 12.05.2014 wieder persönlich zu erreichen. Ihre Mail wird vorher nicht gelesen und nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie Ihre Nachricht bitte an das Abteilungspostfach: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen