Geltungsbereich für das eingeschränkte Halteverbot im Bereich der Zufahrt zur Tiefgarage und den Stellplätzen der Wohnungen 51143 Köln, Josefstraße 52 bis 64.
Das Halteverbot, das links neben der Zufahrt zur Tiefgarage und den Stellplätzen der Wohnungen 51143 Köln, Josefstraße 52 bis 64 vor den beiden öffentlichen Parkplätzen mit Richtungspfeil nach rechts aufgestellt ist, erlaubt eingeschränktes Halten Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 15:00 Uhr. Es ist gibt kein zweites Halteverbotsschild, das diesen Bereich begrenzt durch Richtungspfeil nach links. Darf vor den links und rechts der genannten Zufahrt auf der Fläche vor den dort vorhandenen einbetonierten Vierkant-Stahlpfosten dauerhaft geparkt werden? Die Pfosten befinden sich noch innerhalb der Gehwegsabsenkung, die Beginn und Ende der Ein- und Ausfahrt anzeigt, unter anderem auch durch die Bepflasterung, die sich von der des Bürgersteigs deutlich sichtbar unterscheidet. Weiße, breite unterbrochene Markierungsstreifen verlaufen parallel zur Straße ebenfalls im Ein- und Ausfahrtsbereich im Abstand von einigen Metern vor der abgesenkten Bordsteinrandeinfassung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Mai 2020
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30. Juni 2020
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Direkt rechts daneben ebenfalls Josefstraße 64 befindet sich eine Feuerwehrzufahrt.
Diese wird durch einbetonierte Stahlpfosten versperrt. Darum kümmert sie das Ordnungsamt der Stadt Köln nicht. Zusätzlich vor den Pfosten stellen Dauerparker ihr Fahrzeug ab und nehmen damit die Sicht auf das Verkehrsgeschehen in der Josefstraße.
Die Feuerwehr hat das zustängige Bauaufsichtsamt am 24.6.2020 darüber informiert, dass der Rettungsweg für Löschzüge und Einsatzfahrzeuge versperrt ist.
Bisher hat die Bauaufsichtsbehörde den schwerwiegenden Mangel nicht beseitigt. Schwerwiegend, weil 136 Wohneinheiten betroffen sind.
51143 Köln 30.06.2020