Diese Anfrage ist keine Anfrage im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes!
Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Gemeinde Altlußheim Ausgaben - Gliederung

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 der Gemeinde Altlußheim über:

Anzahl der in Altlußheim lebenden
- Flüchtlinge, Asylbewerber und Asylberechtigte, Geduldete
- EU Ausländer
- Nicht EU Ausländer
Für wieviele Personen aus o.g. Personengruppen fallen Kosten für die Gemeinde an?
Wie hoch sind sämtliche Kosten (untergliedert), die die Gemeinde für o.g. Personengruppen trägt
Personal /Verwaltungskosten
Betreuungs-Bildungseinrichtungen
Sach- und Personalaufwand
Geldleistungen
Unterbringung/Wohnung /Haus und Nebenkosten
Versorgung
Investitionen (z.Bsp. Hauskauf , Errichtung von Unterkünften, Betreuungseinrichtungen)
Sonstige Kosten

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Behörde benötigt

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung für…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinde Altlußheim Ausgaben - Gliederung [#18302]
Datum
20. Oktober 2016 21:02
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung für die Jahre 2014, 2015 und 2016 der Gemeinde Altlußheim über: Anzahl der in Altlußheim lebenden - Flüchtlinge, Asylbewerber und Asylberechtigte, Geduldete - EU Ausländer - Nicht EU Ausländer Für wieviele Personen aus o.g. Personengruppen fallen Kosten für die Gemeinde an? Wie hoch sind sämtliche Kosten (untergliedert), die die Gemeinde für o.g. Personengruppen trägt Personal /Verwaltungskosten Betreuungs-Bildungseinrichtungen Sach- und Personalaufwand Geldleistungen Unterbringung/Wohnung /Haus und Nebenkosten Versorgung Investitionen (z.Bsp. Hauskauf , Errichtung von Unterkünften, Betreuungseinrichtungen) Sonstige Kosten Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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