Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 13.3.1949 – Erbbaurecht WBV Eglharting

mit Beschluss Nr. 2 vom 13.03.1949 hat der Gemeinderat Kirchseeon die im Gemeindebesitz befindlichen Immobilien
- Grundstück Fl. Nr. 133 ½, 0,2 ha, nebst Brunnen und Wasserreserve sowie
- sämtliche Wasserleitungen des Ortsverteilungsnetzes Eglharting
per Vertrag im Erbbaurecht dem neu zu gründenden Wasserbeschaffungsverband Eglharting übertragen.

Es wird auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, der Art. 17 GG und des Art. 115 BV um Auskunft gebeten,

1. Wann und durch wen (auf Seiten des WBV Eglharting; Funktion im WBV) erfolgte die Beurkundung des Vertrags?
2. Auf welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?
3. Welcher Erbpachtzins bzw. andere Vergütungen wurden vertraglich vereinbart und wurden bzw. werden diese ggf. seitdem vom WBV Eglharting an die Gemeinde Kirchseeon entrichtet?
4. Gab es spätere, notariell beurkundete Änderungen des Vertrags? Falls ja, wann und welchen Inhalts?
5. Welche Kündigungsmöglichkeiten sieht der Vertrag vor?
6. Welche Regelungen (Eigentumsrechte, Verfall, Kostentragung, Pachtzins) wurden im Vertrag hinsichtlich baulicher Änderungen der Immobilien und übertragenen Gegenstände getroffen?
7. Welche Regelungen (Eigentumsrechte, Verfall, Kostentragung, Pachtzins) wurden hinsichtlich baulicher und räumlicher Erweiterungen des Ortsverteilnetzes Eglharting durch den WBV Eglharting getroffen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit Beschluss Nr.…
An Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg- Details
Von
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Betreff
Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 13.3.1949 – Erbbaurecht WBV Eglharting [#211573]
Datum
7. Februar 2021 22:48
An
Gemeinde Kirchseeon - Landkreis Ebersberg-
Status
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Beschluss Nr. 2 vom 13.03.1949 hat der Gemeinderat Kirchseeon die im Gemeindebesitz befindlichen Immobilien - Grundstück Fl. Nr. 133 ½, 0,2 ha, nebst Brunnen und Wasserreserve sowie - sämtliche Wasserleitungen des Ortsverteilungsnetzes Eglharting per Vertrag im Erbbaurecht dem neu zu gründenden Wasserbeschaffungsverband Eglharting übertragen. Es wird auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, der Art. 17 GG und des Art. 115 BV um Auskunft gebeten, 1. Wann und durch wen (auf Seiten des WBV Eglharting; Funktion im WBV) erfolgte die Beurkundung des Vertrags? 2. Auf welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen? 3. Welcher Erbpachtzins bzw. andere Vergütungen wurden vertraglich vereinbart und wurden bzw. werden diese ggf. seitdem vom WBV Eglharting an die Gemeinde Kirchseeon entrichtet? 4. Gab es spätere, notariell beurkundete Änderungen des Vertrags? Falls ja, wann und welchen Inhalts? 5. Welche Kündigungsmöglichkeiten sieht der Vertrag vor? 6. Welche Regelungen (Eigentumsrechte, Verfall, Kostentragung, Pachtzins) wurden im Vertrag hinsichtlich baulicher Änderungen der Immobilien und übertragenen Gegenstände getroffen? 7. Welche Regelungen (Eigentumsrechte, Verfall, Kostentragung, Pachtzins) wurden hinsichtlich baulicher und räumlicher Erweiterungen des Ortsverteilnetzes Eglharting durch den WBV Eglharting getroffen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211573/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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