Gemeinderatsbeschluss Nr. 2 vom 13.3.1949 – Erbbaurecht WBV Eglharting
mit Beschluss Nr. 2 vom 13.03.1949 hat der Gemeinderat Kirchseeon die im Gemeindebesitz befindlichen Immobilien
- Grundstück Fl. Nr. 133 ½, 0,2 ha, nebst Brunnen und Wasserreserve sowie
- sämtliche Wasserleitungen des Ortsverteilungsnetzes Eglharting
per Vertrag im Erbbaurecht dem neu zu gründenden Wasserbeschaffungsverband Eglharting übertragen.
Es wird auf der Rechtsgrundlage des BayUIG, des Art. 39 BayDSG, der Art. 17 GG und des Art. 115 BV um Auskunft gebeten,
1. Wann und durch wen (auf Seiten des WBV Eglharting; Funktion im WBV) erfolgte die Beurkundung des Vertrags?
2. Auf welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?
3. Welcher Erbpachtzins bzw. andere Vergütungen wurden vertraglich vereinbart und wurden bzw. werden diese ggf. seitdem vom WBV Eglharting an die Gemeinde Kirchseeon entrichtet?
4. Gab es spätere, notariell beurkundete Änderungen des Vertrags? Falls ja, wann und welchen Inhalts?
5. Welche Kündigungsmöglichkeiten sieht der Vertrag vor?
6. Welche Regelungen (Eigentumsrechte, Verfall, Kostentragung, Pachtzins) wurden im Vertrag hinsichtlich baulicher Änderungen der Immobilien und übertragenen Gegenstände getroffen?
7. Welche Regelungen (Eigentumsrechte, Verfall, Kostentragung, Pachtzins) wurden hinsichtlich baulicher und räumlicher Erweiterungen des Ortsverteilnetzes Eglharting durch den WBV Eglharting getroffen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum7. Februar 2021
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10. März 2021
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