Gemeinnützige Altmaterialsammlungen

meines Wissens nach müssen auch gemeinnützige Altmaterial-Sammlungen nach § 53 KrWG angezeigt werden. Ich hätte gerne eine Übersicht, welche Arten von Altmaterial (also z.B. Papier, Kronkorken/Weißblech) im Rahmen von gemeinnützigen Sammlungen im Jahr 2019 gesammelt wurden. Wenn möglich, auch die Menge des gesammelten Altmaterials pro Art.

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  • Datum
    18. Dezember 2019
  • Frist
    17. Januar 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: meines Wissens nach mü…
An Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim Details
Von
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Betreff
Gemeinnützige Altmaterialsammlungen [#172343]
Datum
18. Dezember 2019 11:07
An
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
meines Wissens nach müssen auch gemeinnützige Altmaterial-Sammlungen nach § 53 KrWG angezeigt werden. Ich hätte gerne eine Übersicht, welche Arten von Altmaterial (also z.B. Papier, Kronkorken/Weißblech) im Rahmen von gemeinnützigen Sammlungen im Jahr 2019 gesammelt wurden. Wenn möglich, auch die Menge des gesammelten Altmaterials pro Art.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172343 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Sehr geehrteAntragsteller/in gemeinnützige Sammlungen wie sie im § 3 Absatz 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) d…
Von
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Betreff
AW: Gemeinnützige Altmaterialsammlungen [#172343]
Datum
20. Dezember 2019 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gemeinnützige Sammlungen wie sie im § 3 Absatz 17 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) definiert sind fallen nicht unter die Anzeigepflicht des § 53 KrWG. Vor diesem Hintergrund liegen die von Ihnen angefragten Daten beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim nicht vor. Die von Ihnen erbetenen Informationen betreffen die Anzeigepflicht nach § 18 Absatz 1 und 3 KrWG, für die in Niedersachsen die unteren Abfallbehörden zuständig sind. Freundliche Grüße