Gemeinnützige Arbeit für Geflüchtete

Antrag nach dem LTranspG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie die VG Konz auf ihrer Homepage berichtet, besteht seit dem 01.08.2016 für männliche Asylbewerber in der VG Konz eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit. Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Arbeiten:
1. Welche Entlohnung (Aufwandsentschädigung, ect.) erhalten die Geflüchteten für diese Arbeit?
2. Welche Kosten entstehen dafür insgesamt für die VG Konz?
3. In welcher Höhe werden durch diese Arbeit Kosten eingespart?
Bitte senden Sie mir auch den Beschluss, aus dem diese Verpflichtung hervorgeht, im Volltext zu.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich (d. h. innerhalb eines Monats) über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
  • 2 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, wie die VG Konz auf ihrer Homepage berichtet, besteht s…
An Verbandsgemeindeverwaltung Konz Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Gemeinnützige Arbeit für Geflüchtete [#17822]
Datum
11. September 2016 20:55
An
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, wie die VG Konz auf ihrer Homepage berichtet, besteht seit dem 01.08.2016 für männliche Asylbewerber in der VG Konz eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit. Bitte beantworten Sie mir dazu folgende Arbeiten: 1. Welche Entlohnung (Aufwandsentschädigung, ect.) erhalten die Geflüchteten für diese Arbeit? 2. Welche Kosten entstehen dafür insgesamt für die VG Konz? 3. In welcher Höhe werden durch diese Arbeit Kosten eingespart? Bitte senden Sie mir auch den Beschluss, aus dem diese Verpflichtung hervorgeht, im Volltext zu. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich (d. h. innerhalb eines Monats) über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Sehr geehrter Herr Koster, Mein Name ist Michael Naunheim, seit Mitte August neuer Pressesprecher der Verbandsgem…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Konz
Betreff
WG: Gemeinnützige Arbeit für Geflüchtete [#17822]
Datum
12. September 2016 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, Mein Name ist Michael Naunheim, seit Mitte August neuer Pressesprecher der Verbandsgemeinde und Stadt Konz. Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet, die ich Ihnen gerne nach Rücksprache mit der entsprechenden Fachabteilung wie folgt beantworte: Zu: 1. Welche Entlohnung (Aufwandsentschädigung, etc.) erhalten die Geflüchteten für diese Arbeit? Bis 31.08.2016 erhalten die Asylbewerber 1,05 € / Stunde, ab 01.09.2016 0,80 € / Stunde (auf Grund der Neuregelung im Integrationsgesetz). Zu: 2. Welche Kosten entstehen dafür insgesamt für die VG Konz? Der Verbandsgemeinde Konz entstehen keine Kosten, da alle Aufwendungen im Bereich Asyl zu 100 % vom Landkreis erstattet werden. Zu: 3. In welcher Höhe werden durch diese Arbeit Kosten eingespart? Eine Kostenersparnis ist nicht zu beziffern, da die Arbeitsgelegenheiten durch die Asylbewerber zusätzliche Hilfstätigkeiten sind, die auch von Ehrenamtlichen oder Freiwilligen ausgeübt werden können und sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würden. Zu: „Bitte senden Sie mir auch den Beschluss, aus dem diese Verpflichtung hervorgeht, im Volltext zu.“ Hier § 5 Abs. 4 Asylbewerberleistungsgesetz<https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/BJNR107410993.html> (in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.08.1997, zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939)), aus welchem die Verpflichtung zur Arbeit hervorgeht: (4) Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6; § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. Der Leistungsberechtigte ist vorher entsprechend zu belehren. Ich hoffe, dass diese Informationen Ihnen helfen werden. Mit freundlichen Grüßen