Gemeinnützige Vereine

- Eine Übersicht sämtlicher Vereine, die im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hamburg-Altona als gemeinnützig geführt sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. November 2017
  • Frist
    28. Dezember 2017
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzamt Hamburg-Altona Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gemeinnützige Vereine [#25432]
Datum
24. November 2017 12:50
An
Finanzamt Hamburg-Altona
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Eine Übersicht sämtlicher Vereine, die im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hamburg-Altona als gemeinnützig geführt sind
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Finanzamt Hamburg-Altona
WG: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr per mail am 24.11.2017 an das Finanzamt Ham…
Von
Finanzamt Hamburg-Altona
Betreff
WG: <<E-Mail-Adresse>>
Datum
28. November 2017 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr per mail am 24.11.2017 an das Finanzamt Hamburg-Altona gesendeter Antrag auf Auskunft nach dem HmbTG ist zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an mich weitergeleitet worden, da das Finanzamt-Nord eine zentrale Zuständigkeit für die steuerliche Veranlagung aller gemeinnützigen Körperschaften in Hamburg hat. Zunächst kann ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihren Antrag gebührenfrei bescheiden werde, da es sich um eine ohne größeren Aufwand zu beantwortende Fragestellung handelt. Dies entspricht der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG, wonach einfache schriftliche oder elektronische Auskünfte oder die Herstellung von bis zu 10 Kopien gebührenfrei sind. Tatsächlich muss ich Sie aber bitten, mir eine postalische Anschrift zu nennen, an die ich den Bescheid senden kann. Denn ich beabsichtige, Ihren Antrag ablehnend zu bescheiden. Gem. § 13 Abs.2 HmbTG erfolgt die Ablehnung eines Antrags aber durch schriftlichen Bescheid. Zwar kann gem. § 87a Abs. 4 AO die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden. Dabei ist das elektronische Dokument aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem SigG zu versehen. Außerdem muss das zugrunde liegende Zertifikat oder ein zugehöriges Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen und die Daten sind nach § 87a Abs. 1 Satz 3 AO zur Wahrung des Steuergeheimnisses in einem geeigneten Verfahren zu verschlüsseln. Über diese technischen Möglichkeiten verfügt das Finanazmt Hamburg-Nord derzeit aber nicht. Mit freundlichem Gruß
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: WG: <<E-Mail-Adresse>> [#25432] Sehr geehrt<< Anrede >> anbei meine postalische Adress…
An Finanzamt Hamburg-Altona Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: <<E-Mail-Adresse>> [#25432]
Datum
28. November 2017 12:00
An
Finanzamt Hamburg-Altona
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei meine postalische Adresse. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 25432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Finanzamt Hamburg-Altona
Ihr Antrag gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.11.2017 Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätig…
Von
Finanzamt Hamburg-Altona
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag gemäß Hamburgischem Transparenzgesetz (HmbTG) vom 27.11.2017
Datum
29. November 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige Ihnen zunächst den Eingang Ihres Antrags vom 27.11.2017 auf Information nach dem Harnburgischen Transparenzgesetz. Es geht Ihnen um eine Übersicht sämtlicher Vereine, die im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Hamburg-Aitona als gemeinnützig geführt werden. Diese Auskunft darf ich Ihnen jedoch nicht erteilen und verweise zur Begründung auf den nachfolgenden Bescheid. Bescheid: Ihr Antrag vom 27.11.2017 auf Auskunft nach dem HmbTG wird abgelehnt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Für einen derartigen Auskunftsanspruch stellt das HambTG keine geeignete Anspruchsgrundlage dar, denn gern. § 5 Nr.4 HambTG besteht keine Informationspflicht nach diesem Gesetz für Vorgänge der Steuerfestsetzung und Steuererhebung. Die Beantwortung von Fragen, die einen oder mehrere konkrete Steuerpflich. tige betreffen, ist dem Finanzamt außerdem rechtlich bereits im Hinblick auf das in § 30 AO kodifizierte Steuergeheimnis verwehrt. Gern. § 30 Abs.2 Nr.1 a AO verletzt ein Amtsträger das Steuergeheimnis, wenn er Verhältnisse eines anderen, die ihm in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, unbefugt offenbart. Eine Offenbarung geschieht zwar nicht unbefugt, wenn sie durch Gesetz ausdrücklich zugelassen ist. Dies ist vorliegend aber nicht ersichtlich, da das HambTG diesen Fall gerade ausschließt. Mit freundlichen Grüßen