Gemeinnützigkeit von EIKE e.V.

Anfrage an: Finanzamt Jena

Das in Jena ansässige "Institut" "Europäisches Institut für Klima & Energie" (EIKE e.V) ist nach Informationen auf der Webseite https://www.eike-klima-energie.eu/ueber-uns/impressum/ als gemeinnützig anerkannt.

Da die Verbreitung von FakeNews zum Klimawandel keine gemeinnützige Aufgabe im Bereich Bildung und Wissenschaft sein kann, bitte ich um Unterlagen, die darlegen, auf welcher Grundlage der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und wann die letzte und nächste Turnusmäßige Überprüfung ansteht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2020
  • Frist
    10. März 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das in Jena …
An Finanzamt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinnützigkeit von EIKE e.V. [#179534]
Datum
6. Februar 2020 19:59
An
Finanzamt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das in Jena ansässige "Institut" "Europäisches Institut für Klima & Energie" (EIKE e.V) ist nach Informationen auf der Webseite https://www.eike-klima-energie.eu/ueber-uns/impressum/ als gemeinnützig anerkannt. Da die Verbreitung von FakeNews zum Klimawandel keine gemeinnützige Aufgabe im Bereich Bildung und Wissenschaft sein kann, bitte ich um Unterlagen, die darlegen, auf welcher Grundlage der Verein als gemeinnützig anerkannt ist und wann die letzte und nächste Turnusmäßige Überprüfung ansteht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179534 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzamt Jena
Ihr Antrag auf Auskunft vom 06.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Anliegen, Auskunft über die steuerliche…
Von
Finanzamt Jena
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft vom 06.02.2020
Datum
19. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Anliegen, Auskunft über die steuerlichen Verhältnisse des o.g. Vereins zu erhalten, kann ich nicht entsprechen. Ein Anspruch ... nach ThürTG besteht nicht, da dieses gemäß §2 Absatz 7 ThürTG für Finanzbehörden nicht gilt, soweit - wie von Ihnen beantragt - Informationen aus Verfahrensakten in Steuersachen betroffen sind. ... ... Ihr Antrag wird daher abgelehnt. MfG