Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG

Nach mir vorliegenden Informationen haben die deutschen Landesdatenschutzbehörden auf einer ihrer letzten Sitzungen / Konferenzen ein gemeinsame Stellungnahme mit inaltlichen Anmerkungen zum dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU, insbesondere für ein ABDSG, verfasst und diese Stellungnahme beschlossen. In Ihrer Funktion als Vorsitzender der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wende ich mich diesbezüglich an Sie.

Bitte senden Sie mir diese gemeinsame Stellungnahmen / Anmerkung der Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG zu. Gerne postalisch an die unten angegebene Anschrift.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Oktober 2016
  • Frist
    22. November 2016
  • Ein:e Follower:in
Carlo Piltz
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach mir …
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG [#18153]
Datum
20. Oktober 2016 09:30
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach mir vorliegenden Informationen haben die deutschen Landesdatenschutzbehörden auf einer ihrer letzten Sitzungen / Konferenzen ein gemeinsame Stellungnahme mit inaltlichen Anmerkungen zum dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU, insbesondere für ein ABDSG, verfasst und diese Stellungnahme beschlossen. In Ihrer Funktion als Vorsitzender der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) wende ich mich diesbezüglich an Sie. Bitte senden Sie mir diese gemeinsame Stellungnahmen / Anmerkung der Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG zu. Gerne postalisch an die unten angegebene Anschrift. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Unser Az.: 5.8.1.020/025/2016-07970 Sehr geehrter Herr Piltz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bescheidung Ihr…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage: Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG
Datum
8. November 2016 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
662 Bytes


Unser Az.: 5.8.1.020/025/2016-07970 Sehr geehrter Herr Piltz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Bescheidung Ihres Antrags gemäß §§ 11, 12 IFG M-V wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ich gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 IFG M-V hinsichtlich der von Ihnen beantragten Informationen ein Beteiligungsverfahren eingeleitet habe. Sobald ich die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet habe, werde ich Sie gern unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Datenschutzrechtliche Eckpunkte
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutzrechtliche Eckpunkte
Datum
14. November 2016
Status
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Unser Az.: 5.8.1.020/025/2016-08072 Sehr geehrter Herr Piltz, Ihrem Informationsantrag nach § 1 IFG M-V vom 20.…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG - Ihre E-Mail vom 20.10.2016
Datum
14. November 2016 10:42
Status
signature.asc
662 Bytes


Unser Az.: 5.8.1.020/025/2016-08072 Sehr geehrter Herr Piltz, Ihrem Informationsantrag nach § 1 IFG M-V vom 20.10.2016 wird stattgegeben. Sie legten dar, dass nach Ihnen vorliegenden Informationen die deutschen Landesdatenschutzbehörden auf einer ihrer letzten Sitzungen/Konferenzen eine gemeinsame Stellungnahme mit inhaltlichen Anmerkungen zu dem Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU-DSAnpUG-EU, insbesondere für ein ABDSG, verfasst und diese Stellungnahme beschlossen hätten. Sie baten um die Übersendung der gemeinsamen Stellungnahme/Anmerkung der Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG. Ich hatte Ihnen mit Zwischennachricht vom 08.11.2016 mitgeteilt, dass ich ein Beteiligungsverfahren eingeleitet habe. Ich darf Ihnen nunmehr mitteilen, dass die 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 9./10. November 2016 in Kühlungsborn im Rahmen einer vom Konferenzvorsitzenden eingeleiteten Abfrage einstimmig beschlossen hat, das gemeinsame Papier: „Datenschutzrechtliche Eckpunkte zu den in die Öffentlichkeit gelangten Überlegungen des BMI über ein Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutzgrundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz EU-DSAnpUG-EU)“ - Stand 28.09.2016 zu veröffentlichen. Klarstellen möchte ich noch, dass das „Eckpunktepapier“ ein internes Arbeitspapier darstellte und der Vorbereitung des Termins der 4. Sitzung der Kontaktgruppe BMI/IMK am 29.09.2016 in Berlin diente. Sie finden das Eckpunktepapier auf unserer Website unter: https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/themen/kw/Eckpunktepapier-Datenschutz-Anpassung.pdf Mit freundlichen Grüßen

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Carlo Piltz
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und positive Entscheidung. Mit freundlichen Grü…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Carlo Piltz
Betreff
AW: Gemeinsame Stellungnahme der deutschen Landesdatenschutzbehörden zum ABDSG - Ihre E-Mail vom 20.10.2016 [#18153]
Datum
14. November 2016 11:17
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort und positive Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Carlo Piltz Anfragenr: 18153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>