Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26126]

Anfrage an: Gemeinde Rabenau

Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eine Fledermausgutachtens angekündigt.

In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumbdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt.

Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennuntzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Bürgerinfor…
An Gemeinde Rabenau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26126] [#26128]
Datum
13. Januar 2018 21:43
An
Gemeinde Rabenau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eine Fledermausgutachtens angekündigt. In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumbdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt. Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennuntzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Rabenau
Sehr geehrte Damen und Herren, ihren Antrag habe ich an den Vorstand der Energiegesellschaft Lumdatal, weitergelei…
Von
Gemeinde Rabenau
Betreff
AW: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26126] [#26128]
Datum
15. Januar 2018 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ihren Antrag habe ich an den Vorstand der Energiegesellschaft Lumdatal, weitergeleitet. Die Energiegesellschaft hat den Prozess federführend für alle Kommunen begleitet. Ich bitte um Kenntnisnahme. mfg Bürgermeister Der Gemeinde Rabenau Kurt Hillgärtner Eichweg 14 35466 Rabenau <<E-Mail-Adresse>>

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Gemeinde Rabenau
Hallo Herr Antragsteller/in, nach meinen Recherchen können wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen.…
Von
Gemeinde Rabenau
Betreff
WG: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26126] [#26128]
Datum
16. Januar 2018 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Herr Antragsteller/in, nach meinen Recherchen können wir Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen. Das von Ihnen angefragte Gutachten des Teilregionalplan Mittelhessen kann eigentlich - wenn überhaupt- nur beim RP Gießen vorliegen. Bei der angeführten Infoveranstaltung wurde nur unser gemeinsamer Flächennutzungsplan für die Region vorgestellt. Wenn hier Gutachten erwähnt worden sind, bezogen die sich ausschließlich auf die zu projektierenden Flächen, da im Falle einer konkreten Planung diese Gutachten erstellt werden müssen. Ich darf Sie daher bitten, sich mit dem RP Gießen in Verbindung zu setzen. mfg Bürgermeister Der Gemeinde Rabenau Kurt Hillgärtner Eichweg 14 35466 Rabenau <<E-Mail-Adresse>>