Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127]

Anfrage an: Gemeinde Fronhausen

Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eines Fledermausgutachtens angekündigt.

In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt.

Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennutzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2018
  • Frist
    16. Februar 2018
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Bürgerinfor…
An Gemeinde Fronhausen Details
Von
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Betreff
Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127] [#26151]
Datum
15. Januar 2018 20:08
An
Gemeinde Fronhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eines Fledermausgutachtens angekündigt. In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt. Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennutzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan…
An Gemeinde Fronhausen Details
Von
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Betreff
AW: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127] [#26151]
Datum
16. Februar 2018 19:29
An
Gemeinde Fronhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127]“ vom 15.01.2018 (#26151) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Fronhausen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir ersehen konnten, haben Sie Ihre Anfrage zeitgleich an die Gemeinden Ebsdor…
Von
Gemeinde Fronhausen
Betreff
AW: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127] [#26151]
Datum
19. Februar 2018 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wie wir ersehen konnten, haben Sie Ihre Anfrage zeitgleich an die Gemeinden Ebsdorfergrund, Allendorf (Lumda) und Rabenau gestellt. Diese Kommunen sind ebenso wie die Gemeinde Fronhausen in der Energiegesellschaft Lumdatal organisiert, die dieses Verfahren federführend umsetzt. Von der Gemeinde Ebsdorfergrund haben Sie zwischenzeitlich am 13. Februar den gewünschten artenschutzrechtlichen Fachbeitrag i. R. des o. a. gemeinsamen sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie Lumdatal zu Ihrer Kenntnisnahme per E-Mail erhalten. Von daher gehen wir davon aus, dass sich die Angelegenheit für unsere Gemeinde erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin doch sehr verwundert über ihre Antwort auf meine Anfrage vom 15.01.2018. 1…
An Gemeinde Fronhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127] [#26151]
Datum
22. Februar 2018 21:44
An
Gemeinde Fronhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin doch sehr verwundert über ihre Antwort auf meine Anfrage vom 15.01.2018. 1. Warum haben sie erst nach nochmaliger Nachfrage geanwortet (ein kurzer Zwischenbescheid wäre wünschenswert gewesen)? 2. Wieso schreiben sie mich als "Herr Dr. Schubert " an ? Von mir persönlich wurden keinerlei Anfragen an die von ihnen erwähnten Gemeinden getätigt und somit kann ich auch keinerlei Antworten von einer dieser Gemeinden erhalten haben. Ich bestehe deshalb auf Übersendung der von ihnen erbetenen Informationen als Privatperson. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Gemeinde Fronhausen
Sehr geehrtAntragsteller/in versehentlich ist uns bei der Anrede ein Fehler unterlaufen. Wir bitten dies zu entsc…
Von
Gemeinde Fronhausen
Betreff
AW: AW: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127] [#26151]
Datum
1. März 2018 15:25
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in versehentlich ist uns bei der Anrede ein Fehler unterlaufen. Wir bitten dies zu entschuldigen. Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Herausgabe der gewünschten Unterlagen möchten wir Ihnen gern die sich daraus ergebenden Kosten mitteilen. Kosten und Auslagen: - Für das Anfertigen und Versenden von Kopien aus der Verfahrensakte "Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie" würde gem. §11 HUIG eine Verwaltungsgebühr von 22,- € fällig werden. Diese würde sich aus 10,-€ (Mindestsatz) für das Anfertigen der Kopien und 12,-€ (Aktenversendepauschale) für den Versand der Unterlagen zusammensetzen. - Sollte der Versand per Mail erfolgen würden nur 10,- € (Mindestsatz) für das Einscannen berechnet. - Eine Einsichtnahme der Verfahrensakte "Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal" unter Aufsicht eines Bediensteten der Gemeindeverwaltung während der Sprechzeiten der Verwaltung würde ohne Berechnung von Gebühren erfolgen. Für eine gewünschte Einsichtnahme der Akten in den Räumen der Gemeindeverwaltung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Hinweis: Die Gemeinde Ebsdorfergrund ist ebenfalls am " Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen in den Kommunen Allendorf (Lumda), Buseck, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Rabenau, Reiskirchen und Staufenberg" beteiligt. Die gleichen Verfahrensakten sind daher auch in der Gemeindeverwaltung Ebsdorfergrund vorhanden und dort für Sie einsehbar. Auch kann Ihnen die Gemeinde Ebsdorfergrund die Unterlagen vor Ort zur Verfügung stellen (keine Versandkosten). Bitte teilen Sie uns mit, wie Sie sich entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie bitten, mir die Unterlagen per E-Mail zuzusenden. Adresse: <<E…
An Gemeinde Fronhausen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127] [#26151]
Datum
2. März 2018 11:04
An
Gemeinde Fronhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte Sie bitten, mir die Unterlagen per E-Mail zuzusenden. Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Die Rechnungsadresse lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Lg A. Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>