Gemeinsamer sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Lumdatal [#26127]
Auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 17. September 2014 in Buseck wurde in der Präsentation des beauftragten Planungsbüros die Anfertigung eines avifaunistischen Gutachtens sowie eines Fledermausgutachtens angekündigt.
In der Zwischenzeit wurde der gemeinsame sachliche Teilflächennutzungsplan für die Steuerung von Standorten für Windenergieanlagen in der Region Lumdatal vom Regierungspräsidium Gießen, AZ.: RPGI-31-61a0100/2-2013/1, genehmigt.
Ich bitte hiermit um die Herausgabe der im Zuge der Erstellung des o.g. Teilflächennutzungsplanes angefertigten avifaunistischen Gutachten und Fledermausgutachten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. Januar 2018
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16. Februar 2018
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