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Gemeinsames Konto aller Landes­rund­funk­anstalten

Anfrage an: Deutschlandradio

Gemeinsames Konto aller Landes­rund­funk­anstalten

Postbank Köln
Kontonummer: 123 456 503, Bankleitzahl: 370 100 50
IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03, BIC: PBNKDEFFXXX
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/bezahlung/bankverbindung/index_ger.html

Ist Deutschlandradio an diesem genanntem Konto mitbeteiligt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2017
  • Frist
    20. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinsames Konto aller Landes­rund­funk­anstalten [#24631]
Datum
18. September 2017 11:15
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemeinsames Konto aller Landes­rund­funk­anstalten Postbank Köln Kontonummer: 123 456 503, Bankleitzahl: 370 100 50 IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03, BIC: PBNKDEFFXXX https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/bezahlung/bankverbindung/index_ger.html Ist Deutschlandradio an diesem genanntem Konto mitbeteiligt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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