Gemeinsames Schreiben an Ministerin Thekla Walker zum Windkraftausbau

Das gemeinsame Schreiben von Landrat Scheffold, OB Czisch und Landrat Schmid an Ministerin Thekla Walker zur Erneuerung der rechtlichen Grundlagen für den Windkraftausbau. Das Landratsamt hat in folgender Pressemitteilung aus dem Schreiben zitiert, es jedoch bislang nicht im Volltext veröffentlicht: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/pr-27+rechtliche+grundlagen+windkraftausbau+-+schreiben+an+ministerin+walker.html

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt. Das Landratsamt argumentiert, bei dem Schreiben handele es sich um eine politische Aufforderung und um keine Wahrnehmung einer öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgabe. Damit sei es gemäß § 2 Absatz 1 LIFG nicht vom Landesinformationsfreiheitsgesetz erfasst.

Die gleiche Anfrage an des Umweltministerium war allerdings erfolgreich: https://fragdenstaat.de/a/243276

Direkt zum Schreiben: https://fragdenstaat.de/anfrage/gemeins…

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Februar 2022
  • Frist
    26. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das gemeinsame…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinsames Schreiben an Ministerin Thekla Walker zum Windkraftausbau [#241786]
Datum
23. Februar 2022 22:37
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das gemeinsame Schreiben von Landrat Scheffold, OB Czisch und Landrat Schmid an Ministerin Thekla Walker zur Erneuerung der rechtlichen Grundlagen für den Windkraftausbau. Das Landratsamt hat in folgender Pressemitteilung aus dem Schreiben zitiert, es jedoch bislang nicht im Volltext veröffentlicht: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/pr-27+rechtliche+grundlagen+windkraftausbau+-+schreiben+an+ministerin+walker.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat den Inhalt des Schreibens…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Gemeinsames Schreiben an Ministerin Thekla Walker zum Windkraftausbau [#241786]
Datum
14. März 2022 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat den Inhalt des Schreibens von Landrat Heiner Scheffold, Oberbürgermeister Gunter Czisch und Landrat Dr. Heiko Schmid an Thekla Walker, Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft in Baden-Württemberg, zur Windenergie-Planung in der Region bereits umfänglich in einer Pressemitteilung kommuniziert. Diese finden Sie hier: https://www.alb-donau-kreis.de/startseite/dienstleistungen+service/pr-27+rechtliche+grundlagen+windkraftausbau+-+schreiben+an+ministerin+walker.html Da es sich nicht um die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben, sondern um eine rein politische Aufforderung handelt, sehen wir von einer Veröffentlichung in Gänze ab. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Bitte nicht nachkommen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März. Das Landratsamt kann sich nicht heraussu…
An Landratsamt Alb-Donau-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gemeinsames Schreiben an Ministerin Thekla Walker zum Windkraftausbau [#241786]
Datum
17. März 2022 14:31
An
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März. Das Landratsamt kann sich nicht heraussuchen, ob es das Schreiben herausgeben will oder nicht. Nach LIFG bzw. UVwG ist es zur Herausgabe der Informationen verpflichtet, es sei denn es sind Ausnahmen nach §§ 4-7 LIFG bzw. §§ 28-29 UVwG betroffen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241786/

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Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das LIFG gilt entsprechend seinem Anwendungsbereich gemäß §…
Von
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Betreff
AW: Gemeinsames Schreiben an Ministerin Thekla Walker zum Windkraftausbau [#241786]
Datum
21. März 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Das LIFG gilt entsprechend seinem Anwendungsbereich gemäß § 2 Absatz 1 LIFG für Stellen des Landes, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Wie bereits in der vorhergehenden E-Mail dargelegt, handelt es sich bei dem gemeinsamen Schreiben nicht um die Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben. Vielmehr stellt das Schreiben nur eine politische Aufforderung an das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft dar und hat keinen Bezug zu den Aufgaben des Landratsamtes. Es stellt daher sogenanntes Regierungshandeln dar, für das das LIFG gerade nicht gilt. Mit freundlichen Grüßen