Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 53 AsylG

Alle Unterlagen zu Gemeinschaftsunterkünften gemäß § 53 AsylG in Bremerhaven. Insbesondere Angaben zur Anzahl, Größe (Platzzahl), Belegungsdichte, Art und Ausstattung der Unterkünfte. Insbesondere Angaben dazu, inwieweit Küchen und sanitäre Einrichtung gemeinschaftlich genutzt werden oder jeweils in Appartements vorhanden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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Holger Dieckmann
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle …
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
Holger Dieckmann
Betreff
Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 53 AsylG [#245930]
Datum
8. April 2022 22:30
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen zu Gemeinschaftsunterkünften gemäß § 53 AsylG in Bremerhaven. Insbesondere Angaben zur Anzahl, Größe (Platzzahl), Belegungsdichte, Art und Ausstattung der Unterkünfte. Insbesondere Angaben dazu, inwieweit Küchen und sanitäre Einrichtung gemeinschaftlich genutzt werden oder jeweils in Appartements vorhanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann Anfragenr: 245930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245930/ Postanschrift Holger Dieckmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dieckmann

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie begehren Informationen zu Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG in Bremerh…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Gemeinschaftsunterkünfte gemäß § 53 AsylG [#245930]
Datum
6. Mai 2022 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie begehren Informationen zu Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 AsylG in Bremerhaven. Die Stadt Bremerhaven unterhält zwei Gemeinschaftsunterkünfte mit einer Belegung von max. 60 und 180 Plätzen. Hiervon sind 47 Plätze als Notunterkunft und 54 Plätze als Isolationsbereich für an Covid-19 erkrankte Personen vorgesehen. Die Zuordnung der Bereiche wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz angepasst und die Belegungszahlen wechseln täglich. Grundsätzlich werden in den Gemeinschaftsunterkünften nur männliche Einzelpersonen untergebracht. In der Einrichtung für bis zu 60 Personen sind auf 3 Etagen je eine Gemeinschaftsküche und sanitäre Anlagen (Duschen und WC`s) vorhanden. Die größere Einrichtung verfügt über je eine Gemeinschaftsküche auf zwei Etagen und je eine Teeküche auf zwei Etagen. Gemeinschaftliche sanitäre Anlagen sind ebenfalls vorhanden. Zudem verfügen 4 Zimmer über ein eigenes Duschbad. Beide Häuser sind mit WLAN ausgestattet. Die Unterbringung von Familien sowie alleinstehenden Frauen mit Kindern erfolgt aus Gründen des Gewaltschutzes in Wohnungen. Alleinstehende Frauen ohne Kinder werden in Wohngemeinschaften untergebracht. Für die Unterbringung in Wohnungen hält die Stadt Bremerhaven aktuell 203 Einzelwohnung und 83 Wohnungen in Verbundwohnkomplexen vor. Wir verweisen auf Ihr Recht, gem. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 13 Abs. 1 BremIFG die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Arndtstr. 1, 27570 Bremerhaven anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem BremIFG als verletzt ansehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Sozialamt Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36, 27576 Bremerhaven, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen