Gemeinwohl vor Einzelwohl

Das unbebaute Grundstück neben dem Haus Mülgaustr. 267 wurde an die Eigentümer dieses Hauses vermietet. Der untere Teil des Grunstückes wird so gut wie nicht genutzt und ist umzäunt. Es wird angefragt, ob dieser Teil für Parkplätze zugänglich gemacht werden könnte, da die Parkmöglichkeiten im Umfeld zunehmend extrem schwierig geworden sind.
Besten Dank und mfG

p.s.: mit der Bitte um Weiterleitung der Anfrage an das zuständige Aufsichtsgremium

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinwohl vor Einzelwohl [#183791]
Datum
1. April 2020 13:25
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das unbebaute Grundstück neben dem Haus Mülgaustr. 267 wurde an die Eigentümer dieses Hauses vermietet. Der untere Teil des Grunstückes wird so gut wie nicht genutzt und ist umzäunt. Es wird angefragt, ob dieser Teil für Parkplätze zugänglich gemacht werden könnte, da die Parkmöglichkeiten im Umfeld zunehmend extrem schwierig geworden sind. Besten Dank und mfG p.s.: mit der Bitte um Weiterleitung der Anfrage an das zuständige Aufsichtsgremium
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183791 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
städtisches Grundstück Mülgau- Ecke Kochschulstraße Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich über die S…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
städtisches Grundstück Mülgau- Ecke Kochschulstraße
Datum
27. April 2020 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich über die Stadt erhalten. Mein Tätigkeitsbereich umfasst u.a. die Verpachtung von städtischen Grundstücken. Sie hatten angeregt, ob hinter dem Pachtgrundstück Parkmöglichkeiten eingerichtet werden können. Nach dem rechtsgültigen Bebauungsplan 90/VII, VIII handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche. Eine Entscheidung, ob der BP zu dem o.g. Zweck geändert werden kann, liegt nicht in der Zuständigkeit der EWMG. Ich schlage Ihnen vor, eine diesbezügliche Anfrage an den städtischen Fachbereich Stadtentwicklung und Planung zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: städtisches Grundstück Mülgau- Ecke Kochschulstraße [#183791] Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Antwort lässt …
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: städtisches Grundstück Mülgau- Ecke Kochschulstraße [#183791]
Datum
27. April 2020 18:08
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Antwort lässt die Vermutung aufkommen, dass Sie meine Frage nicht richtig gelesen haben. (sorry) Ich gehe davon aus, dass Sie nicht an der Herbeiführung von Missverständnissen interessiert sind . Deswegen greife ich die Frage nun doch nochmals auf, obwohl ich das eigentlich schon abgeschlossen hatte. Es ist nämlich in keinster Weise meine Absicht, die bisherigen Pächter zu vergrämen. Warum haben bei der Verpachtung ihres Hauses damals andere Mitbürger nicht die Möglichkeit bekommen, ihr intersse zu bekunden ? Wenn hier Transparenz zwischenzeitlich hergestellt wurde, wäre das ja ein Fortschritt. Ist das so ? Ich möchte auf keinen Fall den Verdacht aufkommen, dass hier auf dem "kleinem Dienstweg" gehandelt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183791