Gemeinwohlbilanz des Landesbetriebes ForstBW

In der Drucksache 16 / 5774 ( https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5774_D.pdf ) wird eine Veröffentlichung der Gemeinwohlbilanz des Landesbetriebes ForstBW im zweiten Quartal 2020 als zeitlich machbar gehalten.

Da wir nun im vierten Quartal sind, bitte ich Sie, mir die Gemeinwohlbilanz der ForstBW zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Drucksache…
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeinwohlbilanz des Landesbetriebes ForstBW [#200633]
Datum
12. Oktober 2020 21:32
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Drucksache 16 / 5774 ( https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/5000/16_5774_D.pdf ) wird eine Veröffentlichung der Gemeinwohlbilanz des Landesbetriebes ForstBW im zweiten Quartal 2020 als zeitlich machbar gehalten. Da wir nun im vierten Quartal sind, bitte ich Sie, mir die Gemeinwohlbilanz der ForstBW zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200633 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200633/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass die Gemeinwohl-Bilanz…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
WG: Gemeinwohlbilanz des Landesbetriebes ForstBW [#200633]
Datum
13. Oktober 2020 08:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass die Gemeinwohl-Bilanzierung bei ForstBW abgeschlossen ist und das Werk Herrn Minister Hauk überreicht wurde. Selbstverständlich ist es öffentlich zugänglich und kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger eingesehen werden. Der Link zur Veröffentlichung haben wir Ihnen nachfolgend beigefügt. Hier finden Sie auch weitergehende Informationen zu diesem Thema. https://www.forstbw.de/forstbw/unternehmensverantwortung/gemeinwohl-bilanzierung/?L=0 Wir hoffen Ihnen ausreichend weitergeholfen zu haben. Für detaillierte Fragen zur Gemeinwohl-Bilanzierung wenden Sie sich bitte direkt an ForstBW. Mit freundlichen Grüßen