Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§51 BlnDSG) in 2020/2021

Ein Liste aller nach ART. 33 EU-DS-GVO (§51 BlnDSG) gemeldeten Datenpannen der Jahre 2020 und 2021. Bezug nehmend auf das Online verfügbare Formular zur Meldung der Datenpannen (siehe: https://www.datenschutz-berlin.de/wirtschaft-und-verwaltung/meldung-einer-datenpanne/datenpannenformular) bitte ich jeweils um folgende Informationen:
I.1 Name der betroffenen Stelle
II.1 Beschreibung der Datenpanne
II.2 Zeitpunkt des Vorfalls
II.4 Betroffene Datenarten
II.5 Anzahl betroffener Personen
II.6 Anzahl betroffener personenbezogener Datensätze
II.7 Folgen der Verletzung

Ergebnis der Anfrage

Eine Übermittlung der gewünschten Daten, die ich auf Grund von Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf Merkmale des genutzten Formulars eingeschränkt habe die ich für weniger problematisch halte, wird nicht unternommen, da dies eine Neuerstellung von Unterlagen bedeuten würde.
Eine Übermittlung der gesamten Rohdaten wäre möglich, würde jedoch auf Grund von notwendigen Prüfungen und Schwärzungen eine Verwaltungsgebühr von bis zu 500,-€ zur Folge haben.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Dezember 2021
  • Frist
    18. Januar 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§51 BlnDSG) in 2020/2021 [#235648]
Datum
14. Dezember 2021 13:28
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Liste aller nach ART. 33 EU-DS-GVO (§51 BlnDSG) gemeldeten Datenpannen der Jahre 2020 und 2021. Bezug nehmend auf das Online verfügbare Formular zur Meldung der Datenpannen (siehe: https://www.datenschutz-berlin.de/wirtschaft-und-verwaltung/meldung-einer-datenpanne/datenpannenformular) bitte ich jeweils um folgende Informationen: I.1 Name der betroffenen Stelle II.1 Beschreibung der Datenpanne II.2 Zeitpunkt des Vorfalls II.4 Betroffene Datenarten II.5 Anzahl betroffener Personen II.6 Anzahl betroffener personenbezogener Datensätze II.7 Folgen der Verletzung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235648/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2021 / Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§ 51 BlnDSG) in 2020/2021 Sehr A…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2021 / Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§ 51 BlnDSG) in 2020/2021
Datum
17. Dezember 2021 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschte Liste mit den von Ihnen genannten Informationen in unserer Behörde nicht vorhanden ist und deshalb nicht herausgegeben werden kann. Es sei darauf hingewiesen, dass ein Anspruch nach § 3 Abs. 1 Satz 1 IFG allein auf bei der Behörde bereits vorhandene Informationen gerichtet ist ("... Recht auf Einsicht in oder Auskunft über den Inhalt der ... geführten Akten."). Dagegen besteht kein Anspruch darauf, dass die Behörde bislang nicht vorhandene Unterlagen wie Statistiken erst aufgrund eines IFG-Antrages generiert/erstellt ("keine Informationsbeschaffungspflicht", siehe Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Nov. 2014 - BVerwG 7 C 20.12). Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen nur - aber immerhin - die Gesamtzahl der Meldungen wie folgt mitteilen: - 2020: 925 - 2021: bislang 1136 Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2021 / Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§ 51 BlnDSG) in 2020/2021 [#…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2021 / Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§ 51 BlnDSG) in 2020/2021 [#235648]
Datum
20. Dezember 2021 07:56
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre sehr schnelle Antwort. Es irritiert mich etwas, dass die Meldungen der Datenpannen an Ihre Behörde erfolgen, Sie dennoch die gemeldeten Daten nicht vorliegen haben. Können Sie mir denn sagen, an welche Institution ich mich bzgl. der angefragten Informationen wenden kann? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235648/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Nachfrage von gestern Sehr Antragsteller/in die Meldungen sind natürlich bei uns vorhanden. Wir sind aber na…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Nachfrage von gestern
Datum
21. Dezember 2021 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Meldungen sind natürlich bei uns vorhanden. Wir sind aber nach dem IFG nicht verpflichtet, diese - wie neulich mitgeteilt - insgesamt 2061 Meldungen anlässlich Ihres IFG-Antrages in einer neuen Liste darzustellen, die zu jedem einzelnen Fall die von Ihnen genannten sieben Angaben enthält. Denn in dieser Form werden die Meldungen bei uns nicht erfasst. Es muss also kein solches neues Dokument erstellt werden, dass bislang hier nicht existiert. Das war damit gemeint, dass "keine Informationsbeschaffungspflicht" existiert. Wenn dies missverständlich war, bitte ich um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachfrage von gestern / Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2021 / Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO …
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachfrage von gestern / Ihre E-Mail vom 14. Dezember 2021 / Gemeldete Datenpannen nach ART. 33 EU-DS-GVO (§ 51 BlnDSG) in 2020/2021 [#235648]
Datum
7. Januar 2022 12:06
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich wünsche Ihnen ein frohes neues und vor allem auch gesundes Jahr. Vielen Dank für die detaillierten Erläuterungen aus Ihrer letzten Nachricht. Tatsächlich hatte ich Ihre erste Antwort missverstanden. Da ich auch weiterhin an den Daten interessiert bin wollte ich Sie bitten mir dann die Daten für die Jahre 2020 und 2021 in einer Rohfassung in der Form wie Sie bei Ihnen vorgehalten wird zukommen zu lassen. Ich vermute, dass die Meldungen in irgendeiner Art von Datenbank gespeichert werden. Sollten dabei vertrauliche Informationen vorliegen, die nicht weitergegeben werden dürfen (daher hatte ich z.B. Punkte wie den Namen der meldenden Person aus meiner ersten Anfrage gestrichen), dann würde ich Sie bitten diese zu anonymisieren oder zu streichen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235648/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre weitere E-Mail vom 7. Januar 2022 (Az. 1391.193) Sehr Antragsteller/in zu Ihrer weiteren E-Mail teile ich Ih…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre weitere E-Mail vom 7. Januar 2022 (Az. 1391.193)
Datum
11. Januar 2022 17:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer weiteren E-Mail teile ich Ihnen mit, dass alle 2061 Meldungen (Stand: 17. Dez. 2021) auch in der Datenbank-Rohfassung auf schützenswerte Daten nach §§ 6 und 7 IFG (bei laufenden Verfahren wohl auch nach §§ 9 und 10 IFG) zu prüfen und diese Daten entsprechend zu schwärzen wären. Denn schon der Name der meldenden verantwortlichen Stelle ist u. U. nach den vorgenannten Bestimmungen schutzbedürftig. Der Aufwand für die Prüfung und Schwärzung wäre angesichts der o. g. Vielzahl der Meldungen als "außergewöhnlich umfangreich" anzusehen, so dass Sie für die nach § 16 gebührenpflichtige Offenlegung der nach Schwärzung verbliebenen Informationen (§ 12 IFG) mit einer Gebühr nahe der Obergrenze von 500 € rechnen müssten (vgl. Tarifstelle 1004 b) Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung). Das IFG und die Gebührenvorschriften sind abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Sollten Sie mit dieser gebührenpflichtigen Offenlegung der nach Schwärzung verbliebenen Informationen einverstanden sein, bitte ich zugleich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Denn diese ist für die ordnungsgemäße Zustellung des (Gebühren-)Bescheides an Sie erforderlich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre weitere E-Mail vom 7. Januar 2022 (Az. 1391.193) [#235648] Sehr << Anrede >> Vielen Dank für…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Ihre weitere E-Mail vom 7. Januar 2022 (Az. 1391.193) [#235648]
Datum
12. Januar 2022 00:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Nachricht. In Anbetracht des sehr großen finanziellen Aufwands würde ich hiermit meine Anfrage zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235648/