Gemeldete Hunde 2010 - 2015

Anfrage an: Finanzamt Zehlendorf

Auskunft über die Anzahl der in Steglitz und Zehlendorf angemeldeten Hunde in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und aktueller Stand.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2015
  • Frist
    17. Februar 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Finanzamt Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeldete Hunde 2010 - 2015 [#8399]
Datum
16. Januar 2015 06:41
An
Finanzamt Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über die Anzahl der in Steglitz und Zehlendorf angemeldeten Hunde in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und aktueller Stand.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzamt Zehlendorf
Gemeldete Hunde in Steglitz und Zehlendorf Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.01.2015, bezüglich der…
Von
Finanzamt Zehlendorf
Betreff
Gemeldete Hunde in Steglitz und Zehlendorf
Datum
26. Januar 2015 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 16.01.2015, bezüglich der in den Kalenderjahren 2010 bis 2014 in den Bezirken Steglitz und Zehlendorf steuerlich angemeldeten Hunde, wurde mir zu weiteren Erledigung vom Finanzamt Zehlendorf übersandt. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 31.12.2010 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 Finanzamt Zehlendorf steuerlich angemeldete Hunde 4404 4487 4165 4111 4321 Finanzamt Steglitz steuerlich angemeldete Hunde 5935 5976 5508 5542 5588 Die Daten der Hundesteuerstatistik wurden bis zum 31.12.2011 für das jeweilige Kalenderjahr kumuliert. Ab dem 01.01.2012 werden für die Hundesteuerstatistik nur die am jeweiligen gültigen Steuerkonten ausgewertet. Daher weist die Hundesteuerstatistik zum 31.12.2012 niedrigere Gesamtzahlen bei den steuerlich erfassten Hunden gegenüber dem Veranlagungsjahr 2011 aus. Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen