Gemeldete Hunde/ Einnahmen aus der Hundesteuer

Bitte Teilen Sie mir mit wieviele Hunde im Jahr 2017 in der VG Montabaur gemeldet wahren und wie hoch die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2017 war!
Wie kommt es zu den Unterschiedlichen Steuersätzen in den einzelnen Orten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte Teilen S…
An Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gemeldete Hunde/ Einnahmen aus der Hundesteuer [#26624]
Datum
16. Februar 2018 23:52
An
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte Teilen Sie mir mit wieviele Hunde im Jahr 2017 in der VG Montabaur gemeldet wahren und wie hoch die Einnahmen aus der Hundesteuer im Jahr 2017 war! Wie kommt es zu den Unterschiedlichen Steuersätzen in den einzelnen Orten?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2018, die wir hiermit gerne beantworte…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Betreff
Gemeldete Hunde/ Einnahmen aus der Hundesteuer [#26624]
Datum
20. Februar 2018 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. Februar 2018, die wir hiermit gerne beantworten möchten. Im Jahr 2017 waren in der VG Montabaur 2.688 Hunde gemeldet. Insgesamt waren Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von 103.253 € zu verzeichnen. Jede Gemeinde beschließt eigenverantwortlich die Höhe der Hundesteuersätze. Diese werden in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die zügige Auskunft! Bitte geben sie noch bekannt wofür die einge…
An Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gemeldete Hunde/ Einnahmen aus der Hundesteuer [#26624]
Datum
20. Februar 2018 23:45
An
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die zügige Auskunft! Bitte geben sie noch bekannt wofür die eingenommenen Steuern genau verwendet werden/wurden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26624 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Sehr geehrtAntragsteller/in wie alle gemeindlichen Steuern handelt es sich auch bei der Hundesteuer um eine zwec…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
Betreff
AW: Gemeldete Hunde/ Einnahmen aus der Hundesteuer [#26624]
Datum
21. Februar 2018 14:23
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie alle gemeindlichen Steuern handelt es sich auch bei der Hundesteuer um eine zweckfreie Einnahme, dies bedeutet, dass diese Einnahmen nicht zweckgebunden zu verwenden sind, sondern als allgemeine Deckungsmittel zur Finanzierung des Gesamthaushalts dienen. Wofür letztlich eine Gemeinde Ihre Einnahmen verwendet kann dem Haushaltsplan entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen