Genaue Todeszahlen nach Alter und Geschlecht

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Guten Tag, mich würde interessieren,

1. Wie genau die Altersstruktur der erkrankten und gestorbenen Corona fällen aussieht ( in 10 Jahres Staffeln) 0-59 Jahre wie in Zeitungen zu lesen ist für mich nicht aussagekräftig.

2.Weiterhin bitte ich um Klärung ob ein Verkehrsunfall oder ein Arbeitsunfall eines Positiv getesteten auch zu den Corona Opfern zählen!?
Daher hätte ich gerne die Information wie genau die Toten gezählt werden?

Was sind die genauen Kriterien eines Corona-Tod gemeldeten Fall.

3.Werden auch Verstorbene aus Hospizen oder Palliativstationen, die sich bereits im Sterbeprozess befunden, auch dazugezählt?

Ich bedanke mich im voraus mir diese Fragen zu beantworten. DANKE!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Seabstian Küpper
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Seabstian Küpper
Betreff
Genaue Todeszahlen nach Alter und Geschlecht [#185304]
Datum
25. April 2020 12:40
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, mich würde interessieren, 1. Wie genau die Altersstruktur der erkrankten und gestorbenen Corona fällen aussieht ( in 10 Jahres Staffeln) 0-59 Jahre wie in Zeitungen zu lesen ist für mich nicht aussagekräftig. 2.Weiterhin bitte ich um Klärung ob ein Verkehrsunfall oder ein Arbeitsunfall eines Positiv getesteten auch zu den Corona Opfern zählen!? Daher hätte ich gerne die Information wie genau die Toten gezählt werden? Was sind die genauen Kriterien eines Corona-Tod gemeldeten Fall. 3.Werden auch Verstorbene aus Hospizen oder Palliativstationen, die sich bereits im Sterbeprozess befunden, auch dazugezählt? Ich bedanke mich im voraus mir diese Fragen zu beantworten. DANKE!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Seabstian Küpper Anfragenr: 185304 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185304 Postanschrift Seabstian Küpper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Seabstian Küpper
Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fac…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Genaue Todeszahlen nach Alter und Geschlecht [#185304]
Datum
25. April 2020 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrter Herr Küpper, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu 1) Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen zu Date…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Genaue Todeszahlen nach Alter und Geschlecht [#185304]
Datum
27. April 2020 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küpper, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zu 1) Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen zu Datenverfügbarkeit und -weitergabe. Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard (https://corona.rki.de ) bereit. Nachfolgend eine kurze Anleitung, wie die Daten des Dashboards heruntergeladen werden können. Zusätzlich kann das Dashboard insgesamt oder z.B. nur die Landkarte in andere Webseiten eingebettet werden. Für die Datentabelle ist Folgendes zu tun: - im Dashboard oben rechts auf "Kombination, Analyse, ... Erkunden Sie den NPGEO Corona Hub" klicken, - --> es öffnet sich ein neuer Tab "NPGeo Corona Hub 2020", - etwas weiter unten auf der Seite die blaue Kategorie "Robert Koch-Institut" anklicken, - dort den dritten Eintrag "RKI Covid19" auswählen, - es öffnet sich eine Seite mit einer Beschreibung der Daten und einem Reiter "Daten", - hier sieht man die ersten Datensätze der zugrundeliegenden Daten und kann durch die gesamte Tabelle scrollen, - und es gibt oben rechts einen Button "Herunterladen" womit u.a. eine csv-Tabelle erzeugt werden kann. Weitere Datenquellen: - SurvStat - COVID-19-Meldedaten (mit etwas Zeitverzug) nach Wochen, Kreisen, Altersgruppen etc.: https://survstat.rki.de - DIVI-Intensivregister: https://www.divi.de/register/kartenansi… Die täglichen Lageberichte mit einer detaillierten Auswertung der Meldedaten kennen Sie vielleicht schon: www.rki.de/covid-19-lagebericht . Für darüber hinaus gehende Datenbestände des Robert Koch-Instituts gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, die eine ungeregelte Weitergabe an externe Forschungseinrichtungen oder gar Einzelpersonen nicht zulassen. Es wird derzeit an Lösungen gearbeitet, auch solche Daten unter strikter Wahrung des Datenschutzes auf Antrag bzw. im Rahmen von Kooperationen verfügbar zu machen, kapazitätsbedingt wird die Etablierung entsprechender Prozesse noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie konkrete Fragestellungen in Kooperation mit uns bearbeiten wollen, schicken Sie uns gerne einen Projektvorschlag, in dem Sie die genaue Fragestellung und den Nutzen, den die Untersuchung dieser Frage für die öffentliche Gesundheit erbringt, die zu verwendenden Methoden und Ihre publizierten Vorarbeiten dazu beschreiben. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht auf alle Kooperationsanfragen eingehen können. Falls zukünftig Interesse von unserer Seite aus bestehen sollte, würden wir noch einmal von uns aus auf Sie zukommen. Zu 2 & 3) In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst. Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden. Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist. Die innere Leichenschau kann wertvolle Erkenntnisse liefern, die zum Verständnis der COVID-19-Erkrankung beitragen. Sie kann aber auch nicht in allen Fällen abschließende Gewissheit geben. Der Umgang mit infektiösen Verstorbenen ist in den Seuchen- und Infektionsalarmplänen, den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und der Information 214-021 der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung „Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen“ geregelt . Das RKI hat "Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, die beim Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen zu beachten sind" veröffentlicht. Diese Empfehlungen richten sich an Ärztinnen/Ärzte, die eine äußere Leichenschau vornehmen und an sonstiges medizinisches Personal sowie Bestatter. Weitere Informationen zum Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen finden Sie in den entsprechenden Hinweisen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Siehe hierzu auch unsere FAQ unter www.rki.de/covid-19-faq Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen