Sehr geehrter Herr Küpper,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu 1)
Derzeit erreichen uns sehr viele Anfragen zu Datenverfügbarkeit und -weitergabe. Eine detaillierte Darstellung der übermittelten COVID-19-Fälle in Deutschland nach Landkreis und Bundesland stellt das COVID-19-Dashboard (
https://corona.rki.de ) bereit. Nachfolgend eine kurze Anleitung, wie die Daten des Dashboards heruntergeladen werden können. Zusätzlich kann das Dashboard insgesamt oder z.B. nur die Landkarte in andere Webseiten eingebettet werden. Für die Datentabelle ist Folgendes zu tun:
- im Dashboard oben rechts auf "Kombination, Analyse, ... Erkunden Sie den NPGEO Corona Hub" klicken,
- --> es öffnet sich ein neuer Tab "NPGeo Corona Hub 2020",
- etwas weiter unten auf der Seite die blaue Kategorie "Robert Koch-Institut" anklicken,
- dort den dritten Eintrag "RKI Covid19" auswählen,
- es öffnet sich eine Seite mit einer Beschreibung der Daten und einem Reiter "Daten",
- hier sieht man die ersten Datensätze der zugrundeliegenden Daten und kann durch die gesamte Tabelle scrollen,
- und es gibt oben rechts einen Button "Herunterladen" womit u.a. eine csv-Tabelle erzeugt werden kann.
Weitere Datenquellen:
- SurvStat - COVID-19-Meldedaten (mit etwas Zeitverzug) nach Wochen, Kreisen, Altersgruppen etc.:
https://survstat.rki.de
- DIVI-Intensivregister:
https://www.divi.de/register/kartenansi…
Die täglichen Lageberichte mit einer detaillierten Auswertung der Meldedaten kennen Sie vielleicht schon:
www.rki.de/covid-19-lagebericht .
Für darüber hinaus gehende Datenbestände des Robert Koch-Instituts gelten datenschutzrechtliche Bestimmungen, die eine ungeregelte Weitergabe an externe Forschungseinrichtungen oder gar Einzelpersonen nicht zulassen. Es wird derzeit an Lösungen gearbeitet, auch solche Daten unter strikter Wahrung des Datenschutzes auf Antrag bzw. im Rahmen von Kooperationen verfügbar zu machen, kapazitätsbedingt wird die Etablierung entsprechender Prozesse noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wenn Sie konkrete Fragestellungen in Kooperation mit uns bearbeiten wollen, schicken Sie uns gerne einen Projektvorschlag, in dem Sie die genaue Fragestellung und den Nutzen, den die Untersuchung dieser Frage für die öffentliche Gesundheit erbringt, die zu verwendenden Methoden und Ihre publizierten Vorarbeiten dazu beschreiben.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht auf alle Kooperationsanfragen eingehen können. Falls zukünftig Interesse von unserer Seite aus bestehen sollte, würden wir noch einmal von uns aus auf Sie zukommen.
Zu 2 & 3)
In der Statistik des RKI werden die COVID-19-Todesfälle gezählt, bei denen ein laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2 Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind („gestorben an“), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war („gestorben mit“) werden derzeit erfasst.
Verstorbene, die zu Lebzeiten nicht auf COVID-19 getestet wurden, aber in Verdacht stehen, an COVID-19 verstorben zu sein, können post mortem auf das Virus untersucht werden.
Darüber hinaus wird in fast allen Bundesländern der vertrauliche Teil der Todesbescheinigung an das Gesundheitsamt gesendet. Dort kann ein Abgleich mit den Meldedaten erfolgen, wenn auf der Todesbescheinigung als Todesursache eine Infektionskrankheit angegeben ist. Die innere Leichenschau kann wertvolle Erkenntnisse liefern, die zum Verständnis der COVID-19-Erkrankung beitragen. Sie kann aber auch nicht in allen Fällen abschließende Gewissheit geben.
Der Umgang mit infektiösen Verstorbenen ist in den Seuchen- und Infektionsalarmplänen, den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und der Information 214-021 der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung „Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen“ geregelt .
Das RKI hat "Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen, die beim Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen zu beachten sind" veröffentlicht. Diese Empfehlungen richten sich an Ärztinnen/Ärzte, die eine äußere Leichenschau vornehmen und an sonstiges medizinisches Personal sowie Bestatter.
Weitere Informationen zum Umgang mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen finden Sie in den entsprechenden Hinweisen des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Siehe hierzu auch unsere FAQ unter
www.rki.de/covid-19-faq
Ich hoffe Ihnen etwas geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen