Genauere Informationen bzgl. des Gutachtens zu der möglichen Karzinogenität von Glyphosat
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hätte gerne ein paar Informationen zu dem vom BfR angefertigten Gutachten über die möglicherweise karzinogene Wirkung von Glyphosat und über den Kenntnisstand des BfR bezüglich einer möglichen Gefährung durch die besagte Substanz im allgemeinen.
i) Welche Studien wurden für die Anfertigung des Glyphosat-Gutachtens ausgewertet? Ich bitte um die Literaturstellen der entsprechenden Publikationen.
ii) Wurde vom BfR berücksichtigt, dass Studien, die sich lediglich auf die Reinsubstanz Glyphosat beziehen unter Umständen nur eine begrenzte Aussagekraft bzgl. der biologischen Wirkung der Glyphosat haltigen Formulierungen (z.B. RoundUp) besitzen?
iii) Außerdem bitte ich um Informationen, ob dem BfR ebenfalls ein Gutachten hinsichtlich einer möglichen teratogenen Wirkung vorliegt, bzw. ob ein solches Gutachten geplant ist und ob das BfR sich der womöglich teratogenen Wirkung von Glyphosat bewusst ist. Es gibt zahlreiche Studien, die sich mit diesem Sachverhalt beschäftigen und eine teratogene Wirkung nahelegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum15. Mai 2019
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18. Juni 2019
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