Genaues Sterbedatum Prof. Dr. Theodor Weidlich

Für einen biografischen Artikel über den Stuttgarter Gymnasiallehrer Prof. Dr. Theodor Weidlich benötige ich dessen genaues Sterbedatum.
Theodor Weidlich ist geboren am 06.03.1840 in Brackenheim und starb 1926 in Stuttgart.

Ich bitte Sie, diese Daten anhand Ihrer Unterlagen zu verifizieren und mir nach Möglichkeit das genaue Sterbedatum mitzuteilen.

Für Ihre Mühe danke ich Ihnen herzlich im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. April 2020
  • Frist
    3. Mai 2020
  • Kosten dieser Information:
    33,50 Euro
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Jonathan Groß
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für einen…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Jonathan Groß
Betreff
Genaues Sterbedatum Prof. Dr. Theodor Weidlich [#183919]
Datum
3. April 2020 10:06
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für einen biografischen Artikel über den Stuttgarter Gymnasiallehrer Prof. Dr. Theodor Weidlich benötige ich dessen genaues Sterbedatum. Theodor Weidlich ist geboren am 06.03.1840 in Brackenheim und starb 1926 in Stuttgart. Ich bitte Sie, diese Daten anhand Ihrer Unterlagen zu verifizieren und mir nach Möglichkeit das genaue Sterbedatum mitzuteilen. Für Ihre Mühe danke ich Ihnen herzlich im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183919 Postanschrift << Adresse entfernt >> Jonathan Groß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonathan Groß
Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr geehrter Herr Groß, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an das Stadtarchiv der Stadt Stut…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Genaues Sterbedatum Prof. Dr. Theodor Weidlich [#183919]
Datum
3. April 2020 12:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Groß, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben Ihre Nachricht an das Stadtarchiv der Stadt Stuttgart weitergeleitet . Da uns täglich viele Anfragen erreichen, bitten wir um Verständnis dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir bitten Sie, von weiteren Nachfragen, auch telefonischen, abzusehen. Wir danken für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Sterbedaten Prof. Dr. Theodor Weidlich [#183919] und Dr. Julius Miller ___________________________________________…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Sterbedaten Prof. Dr. Theodor Weidlich [#183919] und Dr. Julius Miller
Datum
6. April 2020 10:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

_______________________________________________ LHS Stuttgart Kulturamt - Stadtarchiv GZ: 41-2/471352 Sehr geehrter Herr Groß Ihre Anfragen wurden an das Stadtarchiv Stuttgart weitergeleitet. Archivbenutzung erfolgt nicht gemäß LIFG. Dort regelt § 1 Abs. 3: "Sofern der Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist, gehen diese mit Ausnahme des § 29 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor." Da das Landesarchivgesetz Baden-Württemberg als bereichsspezifische Rechtsnorm den Zugang zu amtlichen Informationen abschließend regelt, ist das LIFG nicht einschlägig. Ihre Anfragen werden zur Bearbeitung intern weitergeleitet; dort erhalten Sie nähere Informationen auch zu den Gebühren. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Anfrage zu Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Stuttgart Stadtarchiv Stuttgart Bellingweg 21 70372 Stuttgart …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Anfrage zu Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Stuttgart
Datum
6. April 2020 13:35
Status
Warte auf Antwort
Stadtarchiv Stuttgart Bellingweg 21 70372 Stuttgart Ihre Nachricht: vom 03.04.2020 Unser Zeichen: 41-2/471352/mic Tel.: 0711/216-91541 Fax: 0711/216-91510 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Groß, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.04.2020 in Bezug auf die Personenstandsunterlagen des Stadtarchivs Stuttgart. Die gewünschte Recherche zu dem Sterbeeintrag von Herrn Karl Theodor Weidlich führen wir sehr gern für Sie durch. Bitte beachten Sie vorab folgende Hinweise: 1. Das Stadtarchiv kann Auskunft über den Inhalt der Personenstandsregister erteilen oder eine Kopie anfertigen. Ihre Anfrage ist jedoch gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach aufgewendeter Arbeitszeit berechnet: sie beträgt für die erste halbe Stunde 33,50 Euro, für jede weitere angefangene Viertelstunde 16,75 Euro. Bitte erklären Sie schriftlich (e-Mail) kurz Ihr Einverständnis, dass Sie eine entstehende Gebühr übernehmen, dann kann ich für Sie recherchieren. Eine Gebühr wird auch dann fällig, wenn die Recherche keinen Erfolg hat. Auszug aus der Gebührenordnung zur Archivordnung der Landeshauptstadt Stuttgart § 2 Absatz 2 : Anfragen 2. Einfache Hinweise auf in Frage kommende Bestände des Stadtarchivs sind gebührenfrei. Auf weitergehende inhaltliche Auskünfte oder solche, die einen größeren Rechercheaufwand voraussetzen, besteht kein Anspruch. Werden solche weitergehenden Auskünfte aber erteilt, so sind sie gebührenpflichtig. 3. Die Nutzung des Archivbestandes im Lesesaal ist kostenfrei, so dass die Geburts,- Heirats- und Sterberegister kostenfrei eingesehen und bei Bedarf abfotografiert bzw. gescannt werden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung der Familienregister und Familienbücher aufgrund der darin enthaltenen, noch personengeschützten Daten nicht im Lesesaal bzw. zur freien Verfügung möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Stuttgart
Anfrage zu Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Stuttgart Stadtarchiv Stuttgart Bellingweg 21 70372 Stuttgart …
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Anfrage zu Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Stuttgart
Datum
6. April 2020 14:11
Status
Warte auf Antwort
Stadtarchiv Stuttgart Bellingweg 21 70372 Stuttgart Ihre Nachricht: vom 03.04.2020 Unser Zeichen: 41-2/471352/mic Tel.: 0711/216-91541 Fax: 0711/216-91510 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrter Herr Groß, vielen Dank für Ihre zweite Anfrage vom 03.04.2020 in Bezug auf die Personenstandsunterlagen des Stadtarchivs Stuttgart. Die gewünschte Recherche zu dem Sterbeeintrag von Herrn Julius Miller führen wir ebenso sehr gern für Sie durch. Bitte beachten Sie vorab folgende Hinweise: 1. Das Stadtarchiv kann Auskunft über den Inhalt der Personenstandsregister erteilen oder eine Kopie anfertigen. Ihre Anfrage ist jedoch gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach aufgewendeter Arbeitszeit berechnet: sie beträgt für die erste halbe Stunde 33,50 Euro, für jede weitere angefangene Viertelstunde 16,75 Euro. Bitte erklären Sie schriftlich (e-Mail) kurz Ihr Einverständnis, dass Sie eine entstehende Gebühr übernehmen, dann kann ich für Sie recherchieren. Eine Gebühr wird auch dann fällig, wenn die Recherche keinen Erfolg hat. Auszug aus der Gebührenordnung zur Archivordnung der Landeshauptstadt Stuttgart § 2 Absatz 2 : Anfragen 2. Einfache Hinweise auf in Frage kommende Bestände des Stadtarchivs sind gebührenfrei. Auf weitergehende inhaltliche Auskünfte oder solche, die einen größeren Rechercheaufwand voraussetzen, besteht kein Anspruch. Werden solche weitergehenden Auskünfte aber erteilt, so sind sie gebührenpflichtig. 3. Die Nutzung des Archivbestandes im Lesesaal ist kostenfrei, so dass die Geburts,- Heirats- und Sterberegister kostenfrei eingesehen und bei Bedarf abfotografiert bzw. gescannt werden können. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung der Familienregister und Familienbücher aufgrund der darin enthaltenen, noch personengeschützten Daten nicht im Lesesaal bzw. zur freien Verfügung möglich ist. Mit freundlichen Grüßen

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Jonathan Groß
AW: Anfrage zu Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Stuttgart [#183919] Sehr geehrte<< Anrede >> v…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Jonathan Groß
Betreff
AW: Anfrage zu Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv Stuttgart [#183919]
Datum
7. April 2020 15:06
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Kosten für die Recherche werde ich übernehmen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 183919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183919 Postanschrift << Adresse entfernt >> Jonathan Groß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>