Gender und deren Sprache bzw. Schrift

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Einführung bzw. Praktizierung der gendergerechten Sprache durchgesetzt? Es besteht immer noch in der deutschen Sprache und Schrift das generische Maskulinum. Mir ist aufgefallen, dass es derzeit nur noch weibliche Berufsgruppen gibt. In der Sprache kann man Sternchen und/oder/bzw. irgendwelche frei erfundenen Sonderzeichen nicht mit sprechen. Insbesondere kommen jetzt sonderliche Wortschöpfungen zustande wie, Geimpftinnen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher gesetzlichen G…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gender und deren Sprache bzw. Schrift [#221936]
Datum
6. Juni 2021 13:17
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Einführung bzw. Praktizierung der gendergerechten Sprache durchgesetzt? Es besteht immer noch in der deutschen Sprache und Schrift das generische Maskulinum. Mir ist aufgefallen, dass es derzeit nur noch weibliche Berufsgruppen gibt. In der Sprache kann man Sternchen und/oder/bzw. irgendwelche frei erfundenen Sonderzeichen nicht mit sprechen. Insbesondere kommen jetzt sonderliche Wortschöpfungen zustande wie, Geimpftinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221936/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06. Juni 2021 an das Bundesministerium für Bildung und Fors…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Gender und deren Sprache bzw. Schrift [#221936]
Datum
15. Juni 2021 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 06. Juni 2021 an das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Ich bin beauftragt Ihnen zu antworten. Sie wenden sich in Ihrem an das Ministerium gerichteten Schreiben mit der Frage nach der gesetzlichen Grundlage für die Einführung bzw. Praktizierung von gendergerechter Sprache. Die Sprach- und Schriftregeln im Deutschen basieren auf keiner gesetzlichen Rechtsgrundlage. Auch für staatliche Stellen besteht lediglich die Vorgabe, dass die Amtssprache Deutsch ist, § 23 VwVfG (und entsprechende Normen in den Landesverwaltungsverfahrensgesetzen). Innerhalb des Ministeriums besteht für das BMBF im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit für Bildung und Forschung ebenso wie für alle anderen Bundesministerien nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes die Pflicht, die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Entsprechend dieses Verfassungsauftrages ist in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO), die für die obersten Bundesbehörden gilt, die Verwendung der geschlechtergerechten Sprache für die Bundesministerien verbindlich festgelegt. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 2019/16, Beschluss vom 10. Oktober 2017) bestätigt hierzu, dass sich alle Menschen über den Sprachgebrauch gleichermaßen angesprochen fühlen und sichtbar werden sollen. Da es sich bei Ihrer Anfrage um eine Bürgeranfrage nach § 14 Abs. 3 GGO handelt, fallen durch diese Beantwortung keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen