Genehmigte Code-Share Flüge in den Flugplan-Perioden Winter 2013/2014 und Sommer 2014
Anzahl eingegangener Anträge auf Genehmigung von Code-Share-Flügen sowie die Anzahl der erteilten Genehmigung von Code-Share Flügen in den Flugplanperioden Winter 2013/2014 und Sommer 2014:
Anzahl der Anträge auf Code-Share Flüge
Aufgeschlüsselt wie folgt
Herkunft der durchführenden Fluggesellschaft: EU / Nicht-EU
Herkunft der Code-Share-Fluggesellschaft: EU / Nicht-EU
Zielgebiet: Deutschland, EU, Nicht-EU
Rechtsgrundlage des Antrags
- Bi- oder Multilaterale Luftverkehrsverträge
- Art. 15 der VO 2008/1008
- § 21 LuftVG
- Sonstige Rechtsgrundlagen
Anzahl der genehmigten Code-Share-Flüge
Aufgeschlüsselt wie folgt
Herkunft der durchführenden Fluggesellschaft: EU / Nicht-EU
Herkunft der Code-Share-Fluggesellschaft: EU / Nicht-EU
Zielgebiet: Deutschland, EU, Nicht-EU
Grund für die Ablehnung einer Genehmigung
- Nichtvorliegen von Strecken-Rechten
- Einzelfallentscheidung, Schwerpunktmäßige Begründung des dazu notwendigen öffentlichen Interesses.
Darüber hinaus bitte ich um Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes zu folgenden Fragen:
1) Gibt es den Tatbestand der „geduldeten“ Code-Share Flüge? Sind dem LBA Code-Share Flüge bekannt, die nicht explizit genehmigt worden sind, deren Fortführung aber nicht untersagt wird. Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Welche Bewertungsmaßstäbe werden angewendet.
2) Welche Bewertungsmaßstäbe werden grundsätzlich angewendet, um bei der Versagung von Code-Shares festzustellen, ob dieses im öffentlichen Interesse ist.
Sollten die beantragten Informationen nicht in dieser Detail-Tiefe verfügbar sein, ist eine vereinfachte Auskunft hilfsweise ausreichend. Aus dieser vereinfachten Auskunft sollte hervorgehen, wie das Verhältnis zwischen Anträgen auf Code-Share-Flüge und Genehmigung von Code-Share-Flügen in den Flugplan-Perioden ist. Zusätzlich soll erkenntlich sein, welche Begründung zur Ablehnung in welcher Häufigkeit herangezogen wird. Ebenfalls ausreichend ist jede Datenbasis, mit der die vorgenannten Auswertungen selbstständig vorgenommen werden können.
Ausschlussgründe für die Erteilung der Auskunft nach § 3 ff IFG liegen nicht vor.
Information nicht vorhanden
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Datum4. Januar 2016
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5. Februar 2016
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