Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute

Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.
1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH, Kirchhainer Str. 12, 03249 Sonnewalde genehmigt?
2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Mit besten Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Mai 2021
  • Frist
    23. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte sende…
An Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
21. Mai 2021 20:35
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH, Kirchhainer Str. 12, 03249 Sonnewalde genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 AIG und möchte Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe! Mit besten Grüßen
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220838 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzza…
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Von
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Betreff
AW: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
20. Juli 2021 18:25
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute“ vom 21.05.2021 (#220838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Meine Fragen lauteten: 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH, Kirchhainer Str. 12, 03249 Sonnewalde genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...)? Ich bitte Sie nochmals um einfache, zügige und zweckmäßige Beantwortung meiner Sachfragen auf elektronischem Weg. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220838/
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Sehr Antragsteller/in Sie stellten eine Anfrage nach AIG, BbgUIG und VIG. Letztere beiden Gesetzte finden bei Ihre…
Von
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Betreff
Re: Fw: Re: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
5. August 2021 15:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie stellten eine Anfrage nach AIG, BbgUIG und VIG. Letztere beiden Gesetzte finden bei Ihrer Fragestellung keine Anwendung. Bitte teilen Sie mir Ihre Vollständigen Adressdaten mit, diese werden im Falle einer weiterhin von Ihnen gewünschten Anfrage dem Betrieb, über dessen Daten Sie Auskunft beantragen, übermittelt. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass es sich bei Ihrer Bezeichnung des Betriebes um eine fehlerhafte bzw. nicht konkrete Bezeichnung handelt, so dass ich Tierzahlen nicht zuordnen kann. Eine hinreichende Bestimmung Ihres Antrages ist für mich so nicht erkennbar. Für die Fragestellung unter 1. ist das Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft nicht zuständig. Hierfür ist der Antrag an die für das Bundes-Immissionsschutzgesetz zuständige Behörde im Land Brandenburg zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es handelt sich um die Görtz Sonnewalde GmbH & Co. Landwirtschaftsbetrieb KG, K…
An Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fw: Re: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
16. August 2021 15:00
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es handelt sich um die Görtz Sonnewalde GmbH & Co. Landwirtschaftsbetrieb KG, Kirchhainer Str. 12, 03249 Sonnewalde. Meine Adressdaten sollten jetzt für Sie ersichtlich sein. Daß ich der Weitergabe meiner Informationen widerspreche, versteht sich von selbst. Ich halte an meinem Antrag fest. Zu Frage 1: ich hatte gebeten, meine Anfrage im Falle einer Nichtzuständigkeit an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Um Ihre und meine Zeit nicht unnötig länger zu beanspruchen, formuliere ich bei Frage 2 um. Bitte teilen Sie mir die Stichtagsmeldungen aus der HIT Datenbank für die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit. Alle Schweine haltenden Betriebe sind verpflichtet, diese Meldung zum 01. Januar vorzunehmen. Zu melden ist die Anzahl von Zuchtsauen, sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 kg sowie Ferkeln bis einschließlich 30 kg (einschließlich Saugferkel). Zusätzlich sollten im Rahmen von Betriebskontrollen die aktuellen Tierzahlen durch die Veterinärbehörden erfasst werden. Ich bitte ebenfalls um Mitteilung dieser Zahlen. Da der Zugriff auf die HIT-Datenbank lediglich Behörden vorbehalten ist, bin ich auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Andernfalls hätte ich mir diese Information selbst beschafft. Da es zur Übermittlung dieser Zahlen weder der Zustimmung des Betriebes, noch eines größeren Aufwandes bedarf, erwarte ich im Sinne umweltfreundlicher Effizienz eine einfache, zügige und zweckmäßige Auskunftserteilung auf elektronischem Weg. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich habe seit dem 16.08.21 nichts mehr von Ihnen gehört und bitte Sie daher nochmal…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fw: Re: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
4. Oktober 2021 13:15
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe seit dem 16.08.21 nichts mehr von Ihnen gehört und bitte Sie daher nochmals, meine Auskunftsanfrage zu beantworten, bzw. mich über den Stand der Dinge zu informieren. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzz…
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Von
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Betreff
AW: Re: Fw: Re: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
17. Februar 2022 14:11
An
Landkreis Elbe-Elster - Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute“ vom 21.05.2021 (#220838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 240 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220838/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Betreff
AW: Re: Fw: Re: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute [#220838]
Datum
20. April 2022 11:37
An
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Görtz Sonnewalde GmbH von Anfang 2020 bis heute“ vom 21.05.2021 (#220838) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 302 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in