genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Medow von Anfang 2019 bis dato

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.

1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage der Schweizer Terra AG bzw. deren Tochterfirma LFD Holding GmbH in 17391 Medow, OT Brenkendorf genehmigt?

2. Im Sinne des Verbraucherschutzes bitte ich Sie ferner um Auskunft, wie viele Tiere wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten wurden (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorabfür Ihre Mühe!

Herzliche Grüße

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Mai 2021
  • Frist
    16. Juni 2021
  • 11 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mi…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Medow von Anfang 2019 bis dato [#220337]
Datum
13. Mai 2021 11:29
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage der Schweizer Terra AG bzw. deren Tochterfirma LFD Holding GmbH in 17391 Medow, OT Brenkendorf genehmigt? 2. Im Sinne des Verbraucherschutzes bitte ich Sie ferner um Auskunft, wie viele Tiere wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten wurden (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit,...). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach § 3 des Mecklenburg-Vorpommerischen Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG M-V), § 3 des Mecklenburg-Vorpommerschen Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorabfür Ihre Mühe! Herzliche Grüße [geschwärzt] Anfragenr: 220337 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]

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Fax
Betreff
genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen Schweinemastanlage Medow von Anfang 2019 bis dato [#220337]
Datum
13. Mai 2021 11:29
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,8 KB