Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn

1. Welche Tierplatzzahlen sind aktuell für die Voss-Hagen Schweinezucht KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn, sowie die Voss-Hagen Schweinehaltungs KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn genehmigt? Gibt es an den Standorten weitere schweinehaltende Betriebe?
2. Wie viele Tiere wurden wirklich in den genannten Anlagen - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit, Erfassung bei amtlichen Kontrollen,...)?
Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Tierpla…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn [#259138]
Datum
15. September 2022 10:36
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Tierplatzzahlen sind aktuell für die Voss-Hagen Schweinezucht KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn, sowie die Voss-Hagen Schweinehaltungs KG, Am Dorfteich 8, 23769 Kopendorf/Fehmarn genehmigt? Gibt es an den Standorten weitere schweinehaltende Betriebe? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in den genannten Anlagen - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (z.B. Anhand von Berichten von Ein- oder Ausstallungen, Tiersterblichkeit, Erfassung bei amtlichen Kontrollen,...)? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259138/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
IZG Anfrage vom 15.09.2022 | Eingangsbestätigung Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag …
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
IZG Anfrage vom 15.09.2022 | Eingangsbestätigung
Datum
22. September 2022 11:57
Status
Warte auf Antwort
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2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben einen Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) gestellt. Dessen Eingang ich hiermit bestätige. Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für genehmigungsbedürftige Anlagen (hier: zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) ist. Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung einer (nicht genehmigungsbedürftigen) Anlage, z.B. zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen, im Sinne von § 62 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) obliegt der Vollzug nach § 61 LBO den Unteren Bauaufsichtsbehörden. Insofern können Informationen ausschließlich im Hinblick auf die genehmigungsbedürftigen Anlagen zugänglich gemacht werden. Dem Internetportal „FragDenStaat“ nach, haben Sie eine gleichlautende Anfrage beim Kreis Ostholstein gestellt. Daher ist die Weiterleitung der hier eingegangen IZG-Anfrage an den Kreis Ostholstein entbehrlich. Vor Herausgabe der begehrten Informationen ist zu prüfen, ob es Ablehnungsgründe insbesondere zum Schutz entgegenstehender privater Interessen aus § 10 IZG (personenbezogene Daten, Urheberrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) geben könnte. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die von Ihnen erbetene Auskunft in Verbindung mit der Zusammenstellung und Herausgabe von Unterlagen nach der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO) kostenpflichtig ist. Der Kostentarif sieht für solch eine Anfrage eine Gebühr von bis zu 250 Euro vor. Aufgrund Ihrer Anfrage gehe ich derzeit davon aus, dass sich (die nach Zeitaufwand zu berechnende) Gebühr auf voraussichtlich 50,00 € belaufen wird. Ich bitte um zeitnahe Nachricht, ob Ihr Antrag gleichwohl aufrechterhalten werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG Anfrage vom 15.09.2022 | Eingangsbestätigung [#259138] Sehr << Anrede >> ich halte meinen Ant…
An Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG Anfrage vom 15.09.2022 | Eingangsbestätigung [#259138]
Datum
22. September 2022 12:39
An
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich halte meinen Antrag auch bei einer voraussichtlichen Gebühr von bis zu 50€ aufrecht. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259138/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
IZG-Anfrage | Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein
Betreff
IZG-Anfrage | Tierplatzzahlen von schweinehaltenden Betrieben auf Fehmarn
Datum
25. Januar 2023 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) möchte ich anhand der hiesigen Unterlagen wie folgt beantworten. Das Landesamt für Umwelt (bisher: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) des Landes Schleswig-Holstein ist die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für genehmigungsbedürftige Anlagen (hier: zum Halten oder zur Aufzucht von Schweinen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG). Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung einer (nicht genehmigungsbedürftigen) Anlage im Sinne § 62 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) obliegt der Vollzug nach § 61 LBO den Unteren Bauaufsichtsbehörden. Nach Maßgabe dieser Zuständigkeit, können Informationen ausschließlich im Hinblick auf die genehmigungsbedürftigen Anlagen zugänglich gemacht werden. Zu 1.: - Voß-Hagen Schweinezucht KG, Kopendorf: 895 Sauen einschließlich dazugehörender 3.980 Ferkel (Nr. 7.1.8.1 des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) - Fehmarn-Hof Schweinehaltungs-KG, Schlagsdorf: 10.548 Mastschweine (Nr. 7.1.7.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV) - Weitere schweinehaltende Betriebe an den Standorten? Kopendorf und Schlagsdorf: nein Zu 2.: - Voß-Hagen Schweinezucht KG, Kopendorf: 867 Sauen, 3.756 Ferkel (Stand: 12.2021) - Fehmarn-Hof Schweinehaltungs-KG, Schlagsdorf: 10.120 Tiere (6.824 Mastschweine und 3.296 Jungsauenaufzucht, Stand: 10.2020) - Anmerkung: Jungsauenaufzucht = Mastschweine i.S. des Anhangs 1 der 4. BImSchV Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte. Mit freundlichen Grüßen